Forderungen der KBV Ambulante Versorgung entbürokratisieren
Digitale Daten statt Papierbelege, Geringfügigkeitsgrenzen und der Verzicht auf Bescheinigungen bei leichten Erkrankungen – die KBV hat bereits im August eine Liste von Vorschlägen zur Bürokratie-Abbau in den Arztpraxen vorgelegt und drängt jetzt auf die Umsetzung.

Die Bürokratie verschlingt zu viel Zeit in der ambulanten Versorgung: Mehr als einen Tag müssten Arztpraxen in Deutschland jede Woche für bürokratische Aufgaben aufwenden, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Konkrete Vorschläge, wie sich das ändern lässt, hat die KBV im Hinblick auf das geplante Bürokratieabbaugesetz der Bundesregierung schon im August vorgelegt. „Wir erwarten von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, dass er jetzt handelt“, sagt Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV.
Daten digital bereitstellen
Als „Zeitkiller“ in den Praxen werden die „massenhaften Anfragen“ von Krankenkassen, Medizinischem Dienst, Ämtern, Jobcentern, Pflegeheimen und weiteren Stellen genannt, die oft regelmäßig im Verlauf mehrerer Wochen gestellt würden. Zudem würden die gleichen Sachverhalte von unterschiedlichen Stellen abgefragt. Um diese Anfragenflut einzudämmen, regt die KBV an:
- Die Weiterleitung bestimmter Informationen an andere beteiligte Behörden zu prüfen
- einheitliche Formulare und vor allem die Möglichkeit der digitalen Datenübermittlung, um manuelles Ausfüllen, Drucken und Scannen zu umgehen sowie
- eine Geringfügigkeitsgrenze für Anfragen, da Aufwand und Nutzen häufig in keinem angemessenen Verhältnis stünden
Entlastungspotenzial sieht die KBV auch bei Krankschreibungen. Nicht nur sollte die Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vollständig digitalisiert werden, der Papierausdruck für die Versicherten also künftig durch den Eintrag in der elektronischen Patientenakte ersetzt werden; es würde auch helfen, in Fällen leichter Erkrankungen von drei bis fünf Tagen einfach auf die AU zu verzichten. Die Krankmeldungen von drei Tagen entsprächen 35 Prozent der AU-Fälle, somit ergäbe sich eine Entlastung von 1,4 Millionen Stunden im Jahr. Auch bei Bescheinigungen zur Erkrankung eines Kindes sollte eine Flexibilisierung geprüft werden, dadurch würden die kinderärztlichen Praxen entlastet.
Weitere Vorschläge betreffen etwa den Verzicht auf den Konsiliarbericht bei Überweisungen zur Psychotherapie – da hier in der Regel nur Inhalte aus dem Überweisungsformular wiederholt würden – oder schlankere Zulassungsverfahren. Positiv wird die im Digital-Gesetz vorgesehene Streichung der Begrenzungen für Videosprechstunden bewertet.
Insgesamt hat die KBV gemeinsam mit Ärzten und Psychotherapeuten neun konkrete Vorschläge erarbeitet. Dabei seien auch Hinweise der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie Ergebnisse des Praxisbarometers Digitalisierung der jährlichen Befragung von Ärzten und Psychotherapeuten mit eingeflossen.
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PraxisBarometer 2023
Wie digital sind die deutschen Arztpraxen?
Ein Bürokratieabbaupaket zum Abbau der Hürden für eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten wurde im Koalitionsvertrag versprochen und das Bundesministerium für Gesundheit soll bis 30. September 2023 Empfehlungen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen erarbeiten (§220 Abs. 4 SGB V).
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Bürokratieentlastungsgesetz
DKG bezeichnet Lauterbachs Verhalten in Meseberg als „Armutszeugnis“
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Mehr Zeit für Patientenversorgung
Bürokratie abbauen: Marburger Bund veröffentlicht Vorschläge
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