Die Anzahl an Apotheken ist in Deutschland seit Jahren rückläufig. Gestiegene Personalkosten sowie globale Lieferengpässe verschärfen die Problematik. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände fordert daher tiefgreifende Veränderungen und die Apotheken dazu auf, am 14. Juni den Geschäftsbetrieb für 24 Stunden einzustellen.
Die ABDA ruft am 14. Juni 2023 zu einem bundesweiten Warnstreik der Apotheken auf. Notapotheken werden weiterhin die Arzneimittelversorgung sicherstellen.
Der Ausdruck „Apothekenpreise“ hat sich fest im deutschen Sprachgebrauch verankert. Damit werden Produkte bezeichnet, die – im Vergleich zu ähnlichen Produkten – ein bemerkenswert schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Blickt man über den europäischen Tellerrand, lässt sich feststellen, dass Arzneimittel und andere apothekenpflichtige Produkte in Deutschland – unter anderem aufgrund der hohen Mehrwertsteuer – deutlich teurer als anderswo angeboten werden. Die Einkaufspreise sind für die meisten Arzneimittel jedoch weltweit ähnlich gelagert. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass sich die Gewinnmargen für deutsche Apothekerinnen und Apotheker deutlich von jenen ihrer ausländischen Kolleginnen und Kollegen unterscheiden.
Gerade in Zeiten von extremer Arzneimittelknappheit wird dieses Problem zusätzlich intensiviert. Aus diesem Grund hat die die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) für den 14. Juni 2023 einen bundesweiten Protesttag ausgerufen. An diesem Tag werden alle Apotheken in Deutschland geschlossen bleiben. Die Arzneimittelversorgung wird – zumindest planmäßig – durch Notapotheken aufrechterhalten. In aponet, dem Gesundheitsportal der deutschen Apotheken, lassen sich die Standorte der Notapotheken tagesaktuell in Erfahrung bringen.
Das sind die Forderungen der ABDA
Bereits Ende Februar diesen Jahres hat die ABDA einen umfassenden Forderungskatalog präsentiert, der in ihren Augen für die Zukunft des Berufsstands unabdingbar ist. Insbesondere die Höhe des sogenannten Fixums, also der Betrag, den die Apotheke für die Ausgabe eines apothekenpflichtigen Präparats erhält, wird bemängelt. In den vergangenen Jahren ist dieser Sockelbetrag nur um wenige Cent angestiegen. Die ABDA fordert daher einen Anstieg um beinahe 40 Prozentpunkte. Zukünftig soll sich das Fixum auf mindestens 12 Euro belaufen und auf jährlicher Basis linear an die Kostenentwicklung angepasst werden. Ein weiterer bemängelter Punkt ist die fehlende Handlungsfreiheit der Apotheken im Umgang mit Patientinnen und Patienten. Insbesondere durch den hohen bürokratischen Aufwand werden laut Angaben der ABDA regelmäßig notwendige Therapien verzögert begonnen. Durch eine nachhaltige Entlastung der Arztpraxen könnte langfristig auch die Behandlungsqualität ansteigen.
Auf der nächsten Seite: Wie prekär die Situation der Apotheken tatsächlich ist und wie die Politik auf den angekündigten Protesttag reagiert.
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Stand vom 30.10.2020
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