EU-Kommission startet europäischen Gesundheitsraum Auf dem Weg zur europaweiten Patientenakte
Die Europäische Kommission hat den europäischen Raum für Gesundheitsdaten (European Health Data Space – EHDS) auf den Weg gebracht. Der EHDS soll einmal ein zentraler Baustein eines europäischen Gesundheitssystems werden, in dem es den Bürgern möglich sein soll, ihre Gesundheitsdaten in jedem Mitgliedsland zu nutzen, indem letztlich die Patientenakten in den einzelnen Mitgliedsländern miteinander vernetzt werden. Datenschützer melden jedoch schon Bedenken an.
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Schon in drei Jahren, also 2025, soll es soweit sein, spätestens dann sollen EU-Bürger ihre Gesundheitsdaten, aber auch Rezepte, Testergebnisse oder ihre Krankengeschichte in jedem Mitgliedsland nutzen können. Dieser sogenannte europäische Gesundheitsraum soll – unter Berücksichtigung strengster Datenschutzregeln – nicht nur die Gesundheitsversorgung in der EU deutlich verbessern, sondern auch – da auch Wirtschaft und Forschung den Datenraum und die anonymisierten Gesundheitsdaten nutzen können sollen – ein wichtiger Baustein des digitalen europäischen Wirtschaftsraums werden. Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung ist allerdings die Vernetzung der verschiedenen europäischen Patientenaktensysteme. Wie komplex solche Vorhaben sind, zeigen allerdings auch die Bemühungen um eine europäische eID-Lösung. Der Zeitplan darf also als ambitioniert gelten.
Die Zielsetzung des europäischen Datengesundheitsraumes beschreibt die EU-Kommission so: „Der EHDS wird dazu beitragen, dass die EU, was die Gesundheitsversorgung der Menschen in ganz Europa betrifft, einen Quantensprung nach vorne machen wird. Er wird es den Menschen in ihrem jeweiligen Heimatland oder in anderen Mitgliedstaaten ermöglichen, ihre Gesundheitsdaten zu kontrollieren und zu nutzen.“
Der EHDS fördere zudem einen echten Binnenmarkt für digitale Gesundheitsdienste und -produkte. Und er schaffe darüber hinaus einen kohärenten, vertrauenswürdigen und effizienten Rahmen für die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation, Politikgestaltung und Regulierungstätigkeiten, wobei er gleichzeitig die uneingeschränkte Einhaltung der hohen Datenschutzstandards der EU sicherstelle.
Der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Margaritis Schinas, erklärte dazu: „Ich bin stolz, den ersten gemeinsamen EU-Datenraum in einem spezifischen Bereich ankündigen zu können. Der europäische Raum für Gesundheitsdaten wird ein „Neuanfang“ für die EU-Politik im Bereich der digitalen Gesundheit sein und Gesundheitsdaten für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wissenschaft nutzbar machen. Heute legen wir das Fundament für einen sicheren und vertrauenswürdigen Zugang zu Gesundheitsdaten, der voll und ganz mit den Grundwerten der EU im Einklang steht.”
EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides ergänzte anlässlich der Vorstellung des Projektes: „Heute errichten wir eine weitere Säule für die europäische Gesundheitsunion. Unsere Vision wird Wirklichkeit. Der europäische Raum für Gesundheitsdaten ist ein grundlegender Umbruch im digitalen Wandel der Gesundheitsversorgung in der EU. Er stellt die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt und ermöglicht ihnen die vollständige Kontrolle ihrer Daten mit dem Ziel, eine bessere Gesundheitsversorgung in der gesamten EU zu erreichen.“
Kyriakides betonte wie der Vizepräsident der EU-Kommission das hohe Datenschutzniveau und die Bedeutung für die europäische Wirtschaft: „Diese Daten, auf die unter Gewährleistung strikter Garantien für den Schutz der Privatsphäre und der Sicherheit zugegriffen wird, werden auch Wissenschaftlern, Forschenden, Innovatoren und politischen Entscheidungsträgern, die an künftigen lebensrettenden Behandlungsmethoden arbeiten, von hohem Wert sein. Die EU setzt einen wahrhaft historischen Schritt auf dem Weg zur digitalen Gesundheitsversorgung in der EU.“
In Sachen Datenschutz berücksichtigt der Vorschlag der EU-Kommission die Datenschutz-Grundverordnung, den Vorschlag für ein Daten-Governance-Gesetz, den Entwurf eines Datengesetzes und die NIS-Richtlinie.
Gleichwohl schlagen die Datenschützer bereits Alarm: Sie befürchten zum Beispiel bei Schwangerschaftsabbrüchen eine mögliche Strafverfolgung, wenn Frauen den Eingriff in einem EU-Land mit liberaler Gesetzgebung vornehmen lassen.
Der EHDS-Vorschlag muss nun noch im Rat, im Europäischen Parlament und natürlich in den einzelnen Mitgliedsstaaten erörtert werden.
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