Digitale Verwaltung für alle Bayern beschließt erstes Digitalgesetz
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Der Bayerische Landtag hat das lange geplant Digitalgesetz beschlossen. Es soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine digitale Verwaltung legen, von der Bürger sowie Unternehmen profitieren. Von der Opposition gab es jedoch Kritik.

Nach einigen Verzögerungen hat der Bayerische Landtag nun das Bayerische Digitalgesetz beschlossen. Bundesweit das erste seiner Art, wie die Beteiligten nicht müde werden zu betonen. „Wir schaffen den rechtlichen Rahmen, damit alle Menschen von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren. Das Digitalgesetz ermöglicht Fortschritt, Innovationen in Wirtschaft und Wissenschaft, fördert den Staat auf allen Ebenen und macht unsere Verwaltung fit für unsere moderne Gesellschaft“, ist Digitalministerin Judith Gerlach überzeugt.
Das neue Gesetz, das am 1. August 2022 in Kraft treten soll, gliedert sich dabei in drei Kernbereiche:
- 1. Allgemeine Ziele und Grundsätze für die Digitalisierung des Freistaats: So sollen in den kommenden Jahren etwa digitale Technologien, Geschäftsmodelle und die digitale Daseinsvorsorge gefördert, digitale Bildungs- und Informationsangebote ausgebaut und Wissenschaft sowie Gesundheitswesen digitalisiert werden. Gleichzeitig finden sich auch der Ausbau digitaler Verwaltungsangebote sowie die digitale Barrierefreiheit öffentlicher Dienste im Digitalgesetz wieder.
- 2. Digitalrechte von Bürgern und Unternehmen: Der Freistaat sowie die Gemeinden werden dadurch dazu verpflichtet, geeignete Verwaltungsleistungen und sonstige öffentlichen Dienste auch digital bereitzustellen. Ganz nach dem Motto „digital first“ sollen so digitale Verfahren zur Regel werden. Dazu zählt etwa die Beantragung eines neuen Personalausweises, die Ummeldung von Autos oder das Stellen von Anträgen. Zu den digitalen Rechten gehört hierbei auch das digitale Bürgerkonto Bayern ID sowie ein Abwehrrecht gegen staatliche Internetblockaden.
- 3. Das neue Kompetenzzentrum: Das Kompetenzzentrum soll Kommunen dabei unterstützen, den Bürgerinnen und Bürgern „nutzerfreundliche und unkomplizierte digitale Serviceleistungen“ anzubieten.
„Mit dem Digitalgesetz schaffen wir einen wichtigen Rahmen für den Zukunftsstandort Bayern“, erklärt der CSU-Digitalpolitiker Benjamin Miskowitsch. „Wir verankern digitale Rechte für Bürger und Unternehmen und setzen auf nutzerfreundliche und personalisierte Verwaltungsangebote. Für die Betriebe wollen wir ein zentrales Organisationskonto schaffen, um die wirtschafts- und organisationsbezogenen Verwaltungsleistungen zu bündeln. Alle Bürger und Betriebe in Bayern sollen von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren. Gleichzeitig wollen wir mit Experimentierräumen Platz für neue digitale öffentliche Dienste schaffen, also Innovationen aus Bayern.“
Kritik von der Opposition
Doch nicht alle sind begeistert von dem neuen Gesetz. So stimmte etwa die FDP gegen den Entwurf, während sich die anderen Oppositionsparteien enthielten. „Zukunft verpasst! Das heute verabschiedete Bayerische Digitalgesetz ist ungenügend und geht am Menschen komplett vorbei“, meint etwa Dr. Helmut Kaltenhauser (FDP). Auch die SPD kritisierte, dass das Gesetz verwaltungstechnisch getrieben sei und der Mensch darin zur Randnotiz werden. Die Grünen hingegen bemängeln, dass die Schulen zu wenig Beachtung im neuen Digitalgesetz finden. Dabei müssten diese dringend modernisiert und ins 21. Jahrhundert geholt werden.
Alle Details des Gesetzes können Sie hier nachlesen:
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