Welches Krankenhaus bietet welche Leistungen in welcher Qualität? Diese Informationen sollen Patienten und Patientinnen im kommenden Jahr zugänglich gemacht werden. Dafür hat das Bundeskabinett ein neues Gesetz auf den Weg gebracht.
Ob personelle Ausstattung oder Komplikationsrate – mit dem Transparenzverzeichnis sollen entsprechende Angaben künftig für alle Patienten und Patientinnen zugänglich sein.
Ab dem 1. April 2024 sollen sich Patienten und Patientinnen besser über Krankenhäuser und Kliniken informieren können. Grundlage dafür bildet das nun vom Bundeskabinett beschlossene „Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz“ – kurz: Krankenhaustransparenzgesetz. Dadurch wird ein interaktiver, digitaler Krankenhaus-Atlas ermöglicht, in dem dargestellt wird, welche Klinik welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet.
„Das Krankenhaustransparenzgesetz ist wichtiger Bestandteil unserer Krankenhausreform. Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, was Kliniken leisten. Mit dem interaktiven Krankenhaus-Atlas machen wir die Qualität der Krankenhäuser transparenter und stärken so die individuelle Entscheidung der Patientinnen und Patienten“, erklärte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach diesbezüglich. Dies sei längst überfällig und helfe auch den Krankenhäusern. „Überall in Deutschland leisten Pflegekräfte und Ärztinnen und Ärzte eine phantastische Arbeit. Trotzdem kann nicht jeder alles. Spezialisierung rettet Menschenleben. So sichern wir ein hohes Qualitätsniveau der stationären Versorgung in Deutschland.“
So funktioniert's
Das Gesetz geht aber auch mit Verpflichtungen für die Häuser einher. Diese müssen schließlich dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Daten übermitteln. Dieses übernimmt dann die Auswertung, die Aufbereitung ist hingegen Sache des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (QITIG).
Eine Rolle spielen dabei:
die Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach 65 Leistungsgruppen),
das vorgehaltene ärztliche und pflegerische Personal,
die personelle Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang,
die Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe,
die Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen (Level).
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stellt jedoch in Aussicht, dass künftig noch mehr Informationen in das Verzeichnis aufgenommen werden könnten. Zudem stellt es klar, dass die Veröffentlichung keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung hat.
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Stand vom 30.10.2020
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