Elektronische Identitäten Der Online-Ausweis kommt aufs Handy
Der Bundestag hat gestern Abend das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät beschlossen. Schon ab September soll es dann möglich sein – ein kompatibles Gerät vorausgesetzt –, sich via Smartphone bei Behörden auszuweisen.

Bürgerinnen und Bürger sollen sich künftig mit dem Smartphone bei Behörden ausweisen können – etwa um ihr Auto bequem per Handy zuzulassen. Bisher benötigt man für die Nutzung von Online-Verwaltungsleistungen den elektronischen Personalausweis mit aktiviertem Chip und darüber hinaus ein Kartenlesegerät. Das neue Gesetz eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit, dass Nutzer ihre persönlichen Daten direkt auf dem Smartphone oder Tablet speichern und dann nur noch eine persönliche Geheimnummer (PIN) benötigen, um sich ausweisen zu können. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch auch eine Verbreitung des elektronischen Identitätsnachweises.
Durch die Änderungen im Personalausweisgesetz, im eID-Karte-Gesetz und im Aufenthaltsgesetz werde das Ziel einer nutzerfreundlichen Weiterentwicklung dadurch erreicht, dass die Durchführung des elektronischen Identitätsnachweises allein mit einem mobilen Endgerät ermöglicht wird. Bürgerinnen und Bürger seien es durch die Verwendung von Smartphones gewohnt, Lebenssachverhalte wie das Stellen eines Antrags bei einer Bank oder den Erwerb einer Ware im Fernabsatz allein mit diesem einen Endgerät durchführen zu können. Diesem geänderten Nutzerverhalten müssten die staatlichen Angebote für eine sichere Identifizierung durch eine einfache Handhabung Rechnung tragen.
Mit dem Gesetz ist nun auch der Weg für die Umstrittene Schaffung einer Biometriedatenbank in den Bundesländern frei. Dazu heißt es im Gesetz: „Durch Landesrecht können zentrale Passregisterdatenbestände zur Speicherung des Lichtbilds und der Unterschrift für die Durchführung eines automatisierten Abrufs des Lichtbilds (...) sowie eines automatisierten Abrufs des Lichtbilds und der Unterschrift nach (...) eingerichtet werden.“
Mache ein Land von der Regelungsbefugnis Gebrauch, habe es technisch sicherzustellen, dass die Lichtbilder und Unterschriften vor unbefugten Zugriff geschützt sind, heißt es dazu weiter. Die Lichtbilder und Unterschriften dürfen auch nur so gespeichert werden, dass keine Verknüpfung mit anderen als für den automatisierten Abruf benötigten Daten ermöglicht wird.
Bis zum Herbst plant die Bundesregierung in die Entwicklung 17,6 Millionen Euro zu investieren. Hinzu kommen weitere 1,5 Millionen Euro für das BSI. Für den Betrieb der Komponenten fallen beim BMI nach vorläufiger Preisindikation jeweils für die Jahre 2021, 2022 und 2023, für 2021 jedoch anteilig, jährliche Ausgaben in Höhe von 22,4 Millionen Euro und 3 Millionen Euro beim BSI an.
Bislang sind jedoch nur Samsung-Geräte der Reihe Galaxy S20 für das neue Verfahren geeignet.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Beschlussempfehlung mit Änderungen
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