bvitg-Positionspapier Ein digitales Gesundheitswesen für alle
In einem neuen Papier fordert der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg), die Sonstigen Leistungserbringer bei der Digitalisierung „mitzudenken“. In diesem Zusammenhang fordert der Verband unter anderem eine verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur und die Digitalisierung papiergebundener Prozesse.
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Seine Forderung begründet der bvitg unter anderem mit dem Hinweis auf den Anteil des Gesundheitswesens an der volkswirtschaftlichen Leistung. Mit 5,7 Millionen Erwerbstätigen sei das Gesundheitswesen auch auf die Beschäftigung bezogen einer der bedeutendsten Sektoren in Deutschland.
In einer enormen Vielfalt an Betätigungsfeldern, dominierten in der öffentlichen und politischen Debatte allerdings vor allem die „klassischen“ Berufe wie Arzt und Ärztin oder Apothekerin und Apotheker. Zwar finde insbesondere die Pflege zunehmend Beachtung, doch andere Gruppen wie etwa Geburtshelfende oder Heil- und Hilfsmittelerbringerinnen und -erbringer würden in der Digitalisierungsdebatte als sogenannte „Sonstige Leistungserbringer“ weiterhin oft außen vor gelassen, so der bvitg.
„Unser Gesundheitswesen ist äußerst komplex und vielfältig, deshalb ist es erfolgsentscheidend, dass alle Akteure und Berufsgruppen bei der Digitalisierung beteiligt werden“, erklärt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Bundesverbands Gesundheits-IT. „Aus diesem Grund setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, dass im Sinne eines sektorübergreifenden digitalen Versorgungsprozesses alle beteiligten Akteure mitgedacht werden.“
Welche konkreten Maßnahmen der bvitg für die Einbeziehung der Sonstigen Leistungserbringer in den Digitalisierungsprozess für notwendig erachtet, skizziert der Verband in einem neuen Positionspapier. Kernforderungen des Verbands sind dabei unter anderem:
- Eine gesetzlich geregelte Verpflichtung zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) für alle Gesundheitsberufe und -einrichtungen bis 2022, verbunden mit Regelungen zur Refinanzierung der notwendigen Investitionen.
- Die Ablösung papiergebundener durch elektronische Verfahren.
- Eine Harmonisierung der datenschutzrechtlichen Standards und die Reduzierung bürokratischer Vorgaben mit dem Ziel, innovationsfreundliche rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
- Die Einbeziehung der Industrie mit dem Ziel praxisnaher, nutzenstiftender Lösungen.
Die gesamte Stellungnahme steht unter folgendem Link zum kostenlosen Download zur Verfügung.
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