Devicemed-Akademie Inhouse-Seminare zu EU-MDR und UDI: Vertrauliches bleibt vertraulich

Autor Kathrin Schäfer

Ab 26. Mai 2020 müssen Medizintechnikunternehmen die Vorgaben der EU-Medizinprodukteverordnung und damit auch von Unique Device Identification (UDI) einhalten. Firmen, die um die Vertraulichkeit interner Informationen und Abläufe fürchten, sollten Mitarbeiterschulungen inhouse buchen.

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Medizintechnikunternehmen, die Inhouse-Seminare zu MDR und UDI buchen, können sicherstellen, dass kritisches Know-how vertraulich bleibt.
Medizintechnikunternehmen, die Inhouse-Seminare zu MDR und UDI buchen, können sicherstellen, dass kritisches Know-how vertraulich bleibt.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay )
  • Inhouse-Seminare zu Unique Device Identification und zur EU-Medical Device Regulation
  • Fortbildungen zugeschnitten auf den Bedarf des Medizintechnikunternehmens
  • Herausforderungen von MDR und UDI offen diskutieren und meistern

Die Übergangsfrist für die europäische Medizinprodukteverordnung endet am 26. Mai 2020. Mit der Gültigkeit der EU-MDR wird außerdem auch die eindeutige Kennzeichnung von Medizinprodukten UDI in Europa verpflichtend. Industrieverbände wie Spectaris fürchten, der aktuelle Umsetzungsfahrplan zur MDR erschwere es Medizintechnikunternehmen, Bestandsprodukte zu erhalten oder gar Innovationen einzuführen.

Doch gleich, ob es sich um Innovationen oder bereits bestehende Medizinprodukte handelt: Medizintechnikunternehmen, die ihre Mitarbeiter auf Seminare zur EU-MDR oder zu UDI schicken, müssen sicherstellen, dass vertrauliche Informationen und unternehmenseigenes Know-how vertraulich bleiben. Denn wer möchte schon mit seinem Wettbewerber im Seminar sitzen und preisgeben, vor welche Herausforderungen ihn MDR und UDI stellen? Wer möchte offenlegen, welche Produkte noch in der Entwicklung stecken und wo der Schuh in Sachen MDR drückt? Devicemed bietet deshalb all seine Seminare grundsätzlich auch als Inhouse-Seminare an.

Die Vorteile von Inhouse-Seminaren liegen auf der Hand:

  • Inhalte lassen sich individuell auf den jeweiligen Bedarf und Wissensstand der Mitarbeiter im Unternehmen zuschneiden.
  • Anwendungsbeispiele können direkt aus dem Unternehmensalltag gegriffen werden.
  • Reisekosten fallen nur für den Referenten an, nicht für die Seminarteilnehmer.
  • Der Veranstaltungstermin kann frei gewählt werden.
  • Und, ganz besonders wichtig: Sensible Themenbereiche können offen erörtert werden.

Devicemed konnte für sein Seminar zur europäischen Medizinprodukteverordnung den Rechtsanwalt Dr. Boris Handorn gewinnen. Handorn ist spezialisiert auf die Beratung im Medizinprodukterecht sowie auf die produkthaftungsrechtliche Beratung im Medizinprodukte- und Arzneimittelbereich. Das Devicemed-Seminar „UDI – Unique Device Identification für Medizinprodukte“ leitet Jürgen Mehring, Berater im Bereich Regulatory und Quality.

Weitere Informationen und Anmeldung:

Die neue europäische Medizinprodukteverordnung

UDI – Unique Device Identification für Medizinprodukte

Dieser Artikel erschien ursprünglich bei unserem Schwesterportal Devicemed.

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