Rechtsverkehr im Gesundheitswesen Kommunikation mit der Justiz

Auch Gesundheitsbehörden, Krankenkassen, kassen-/zahnärztliche Vereinigungen, Krankenhäuser der öffentlichen Hand sind „Behörden“­ im Sinne des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs­. Damit sind diese verpflichtet, ihre Kommunikation mit ­Gerichten über einen sicheren Übermittlungskanal zu führen.

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Governikus bietet sichere Kommunikationslösungen für den Rechtsverkehr an
Governikus bietet sichere Kommunikationslösungen für den Rechtsverkehr an
(© Governikus)

Was nun ist ein sicherer Übermittlungsweg? Das Gesetz ist hier eindeutig und schreibt einen solchen zwingend vor: Sie können entweder per De-Mail oder über ein beBPo (besonderes Behördenpostfach) mit der Justiz kommunizieren. Einen Empfangskanal müssen Sie seit dem 1.1.2018 eigentlich schon bereitgestellt haben – spätestens zum 1.1.2022 können Sie auch nur noch über einen sicheren Übermittlungsweg die für Sie zuständigen Gerichte adressieren.

Governikus ist seit vielen Jahren ein IT-Experte für den elektronischen Rechtsverkehr. Mit der Anwendung des IT-Planungsrates Governikus MultiMessenger (GMM) wird Ihnen die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr erleichtert. Der Governikus MultiMessenger ist eine Multikanalkommunikationsplattform, die alle relevanten Nachrichten-Transportkanäle und zukünftig auch alle elektronischen Einschreib-Zustelldienste technisch-juristisch verarbeiten kann. Dies bedeutet, Sie können aus Ihrem Fachverfahren oder aus Ihrem E-Mail-Client heraus kommunizieren und dort auch Nachrichten empfangen. Um alles andere kümmert sich der GMM: sicher, komfortabel, rechtsverbindlich. Für die Bearbeitung bzw. den Eingang in einer eAkte-Lösung ist es unerlässlich, dass die eingehenden Nachrichten mit ihren unterschiedlichen Ausprägungen auch hinsichtlich der Authentizität, Integrität und Rechtsverbindlichkeit korrekt empfangen und geprüft werden, bevor sie an eAkte oder beweiswerterhaltende Langzeitspeicherung übergeben werden.

Die Anbindung an beispielsweise Governikus LZA ist optional direkt am Governikus MultiMessenger oder erst später an der eAkte möglich. Durchlaufene Prozessschritte sowie die entsprechenden Prüf­ergebnisse werden in einem Laufzettel protokolliert, der Nachricht zugeordnet und im sog. Poststellenbuch vermerkt. Eine lückenlose Nachweisbarkeit ist somit gewährleistet.

Für den Übermittlungsweg beBPo stehen Zusatzfeatures, wie z.B. die Anbindung an den Justiz-Verzeichnisdienst SAFE zur Verfügung und auch eine Lösung für den komfortablen Umgang mit dem elektronischen Empfangsbekenntnis (eEB).

Weitere Informationen zu Governikus MultiMessenger, Governikus LZA (künftig Governikus DATA Aeonia) oder beBPo as a Service finden Sie unter www.governikus.de.

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