Medizincampus NRW Kurierdienst der Lüfte
Eine 5G-Drohne hat in einem Testflug Nährstofflösungen für Frühchen zur Kinderklinik der Uniklinik Düsseldorf transportiert – schneller, als es per Kurierdienst gegangen wäre.

Das Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) testet im Rahmen des Projekts „Giga for Health“ verschiedene 5G-Anwendungsmöglichkeiten. Mit dem neuen Mobilfunkstandard könnten künftig beispielsweise Vitaldaten über smarte Pflaster mobil auf Überwachungsmonitore übertragen werden, und in der Tumorchirurgie können komplexe 3D-Strukturen dank Mixed-Reality-Brillen erzeugt werden. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert das Projekt „Giga for Health“ im Rahmen des Wettbewerbs „5G.NRW“ mit bis zu zehn Millionen Euro für einen Zeitraum von zwei Jahren. Das Projekt endet Ende Juni 2023.
Im Rahmen dieses Gesamtprojekts wurde nun eine 5G-Drohne getestet. In Kooperation mit Vodafone transportierte die vernetzte Drohne eine Nährstofflösung für Frühchen an die Kinderklinik des UKD. Die parenterale Nahrung wird täglich in einer Apotheke zubereitet und normalerweise per Kurierdienst zur Kinderklinik gefahren. Diesen Transport hat diesmal eine 5G-vernetzte Drohne übernommen. Innerhalb von 40 Sekunden legte die Drohne eine Distanz von 450 Metern zurück und landete, inklusive Päckchen, sicher auf dem Dach der Kinderklinik.
„Mit 5G+ bringen wir Echtzeit-Mobilfunk ins Universitätsklinikum und Babynahrung bei ersten Tests in Rekordzeit dorthin, wo sie dringend benötigt wird. 5G+ reagiert so schnell wie das menschliche Nervensystem, übermittelt Positionsdaten von Drohnen blitzschnell und erhöht so die Sicherheit im Luftverkehr“, erklärte Vodafones Innovations-Chef Michael Reinartz nach dem erfolgreichen Testflug. „Denn durch unser 5G+-Netz und Technologien wie ‚Network Slicing‘ können die notwendige Bandbreite und Latenz für autonome Drohnenflüge ausfallsicher bereitgestellt werden.“
Der erfolgreiche Test zeigt: Medikamente können per Drohne deutlich schneller und dennoch sicher transportiert werden. „Dank Echtzeit-Netz wäre ein solcher Flug bereits heute komplett autonom und ohne manuelle Steuerung möglich“, versichert der Mobilfunkanbieter Vodafone. Was technisch möglich ist, ist rechtlich derzeit aber noch nicht erlaubt. Drohnenflüge außer Sichtweite sind noch verboten, und auch für den Transport per Drohne gibt es strenge Regularien. Abhilfe dürften die ab 26. Januar 2023 geltenden neuen EU-Verordnungen leisten. Dadurch sollen Flüge über größere Entfernungen möglich sein, auch im niedrigeren Luftraum.
„Drohnen sind ein fester Bestandteil der künftigen Verkehrs- und Logistiklandschaft. Es gibt ein enormes Potenzial für neue Fracht- und Lieferdienste sowie andere innovative Anwendungen, darunter auch Drohnenflüge mit Passagieren an Bord in der Zukunft“, kommentierte EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean bei der Veröffentlichung der neuen Drohnenverordnungen. „Dies hat einen klaren Mehrwert für die Erreichung unserer Ziele in den Bereichen Dekarbonisierung, Digitalisierung und Widerstandsfähigkeit, und das U-Space-Paket ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines gut funktionierenden, vertrauenswürdigen und sicheren Umfelds, das wir für die Entwicklung eines wettbewerbsfähigen EU-Marktes für Drohnendienste benötigen.“
Die „U-Space“-Verordnungen sind Teil der „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität“, die den Grundstein für eine grüne, digitale und widerstandsfähige EU-Verkehrspolitik legen soll.
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