E-Rezept Mehr als drei Millionen Verordnungen digital eingelöst
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Seit September 2022 sind Apotheken in Deutschland dazu verpflichtet, E-Rezepte einzulösen. Obwohl die Verbreitung zunächst schleppend vonstatten ging, kann der Verband der Ersatzkassen nun einen Meilenstein vermelden.

Bereits mehr als drei Millionen Mal haben gesetzlich Versicherte das elektronische Rezept (E-Rezept) genutzt. Damit steigt die Nutzung der digitalen Variante kontinuierlich an. Allein im direkten Vergleich Juli 2023 zu Juni 2023 stieg die Anzahl der eingelösten Verordnungen um mehr als 100.000 Vorgänge an. Grund dafür könnte unter anderem der stark verbesserte Zugangsprozess sein. Seit Anfang Juli haben Versicherte die Möglichkeit, ihr E-Rezept mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einzulösen. Die flächendeckende technische Bereitschaft der Apotheken stellt – mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit – einen weiteren Faktor für den signifikanten Anstieg der absoluten Zahlen bei den E-Rezepten dar.
Die eGK als Katalysator
„Das E-Rezept ist ein wichtiger Schritt im Digitalisierungsprozess des Gesundheitswesens, der nur gelingen kann, wenn die Versicherten unkompliziert von den Neuerungen profitieren“, betont Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). „Das Einlösen von E-Rezepten mit der eGK geht hier mit gutem Beispiel voran, denn jeder Versicherte verfügt über eine eGK.“ Die eGK übernimmt dabei die Rolle eines Katalysators und beschleunigt die Verbreitung sowie die Akzeptanz des E-Rezepts zusätzlich. Ein weiterer Vorteil sei es, dass die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt Folgerezepte ausstellen könnten, ohne dass die Versicherten erneut die Praxis aufsuchen müssten, führt Elsner weiter aus.„Das spart Zeit und Aufwand und ist besonders für chronisch kranke Menschen, die eine fortlaufende Arzneimitteltherapie benötigen, eine große Erleichterung.“
Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) soll zudem ab dem kommenden Januar auch die Ärzteschaft verpflichtet werden, sämtliche Verschreibungen elektronisch auszustellen. Die Integration des E-Rezepts in die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein weiterer Schritt auf dem Weg der Digitalisierung des Gesundheitswesens und befindet sich bereits in einem fortgeschrittenen Planungsstadium. „Dass E-Rezepte auch über die ePA-Apps der Krankenkassen abrufbar sein sollen, ist eine weitere wichtige Maßnahme, das E-Rezept flächendeckend in die Versorgung zu bringen. Das langfristige Ziel ist, die ePA als einen zentralen Ablageort für Gesundheitsdaten zu etablieren. Das DigiG stellt hier die richtigen Weichen”, so die Vorsitzende des vdek.
Der Einlöseweg des E-Rezepts
Das Einlösen von E-Rezepten war zunächst nur mittels der spezifischen E-Rezept-App der Gematik oder eines Papierausdrucks mit QR-Code möglich. Dass zumindest im zweiten Fall die Idee des „E-Rezepts“ ad absurdum geführt wurde, schien nicht oder nur wenig zu stören. Mittlerweile (rund ein Jahr später) funktioniert der Prozess auch über die eGK: Die verordnende Arztpraxis stellt das E-Rezept in die Telematikinfrastruktur (TI) ein. Über diese Infrastruktur sind die unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens miteinander verbunden. Die Verbindung ist dabei auf besondere Art und Weise technisch vor Manipulation durch Außenstehende geschützt.
Im weiteren Verlauf legen die Versicherten in der Apotheke ihre eGK vor und erhalten im Nachgang die verschriebenen Medikamente. Die Digitalisierung des Einlösewegs birgt beinahe nur Vorteile. Insbesondere der Wegfall der Fehlerquelle „Mensch“– also der Misinterpretation von handschriftlich verfassten Rezepten sowie des manuellen Eintragens von Rezeptdaten innerhalb der Apotheken-EDV – erleichtert signifikant die Arbeit aller Beteiligten.
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