KIM Muster 13 soll Gesundheitswesen entlasten

Von Johannes Kapfer Lesedauer: 1 min |

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Die Übermittlung medizinischer Daten erfolgt gemeinhin über den Standard KIM. Dieser soll durch die Einbindung der Heilmittelverordnung, die auch als Muster 13 bekannt ist, für eine allgemeine Entlastung aller Akteure im Healthcare-Sektor sorgen.

Um die Effizienz im Gesundheitswesen zu steigern, arbeiten Krankenhausbetreiber, Softwarehersteller und Krankenkassen oftmals Hand in Hand.
Um die Effizienz im Gesundheitswesen zu steigern, arbeiten Krankenhausbetreiber, Softwarehersteller und Krankenkassen oftmals Hand in Hand.
(© Delmaine Donson/peopleimages.com - stock.adobe.com)

Das Erbringen von Leistungen im Gesundheitswesen ist eine Sache – die Abrechnung mit den Sachaufwandsträgern beziehungsweise den jeweiligen Krankenkassen eine völlig andere. Zwischen beiden Punkten lagen bislang etliche iterative Schritte. Die Integration der – als Muster 13 bekannten – Heilmittelverordnung in die Kommunikation im Gesundheitswesen (KIM) könnte künftig als Abkürzung dieses beschwerlichen Wegs dienen.

In einem Pilotprojekt haben die AOK PLUS (Thüringen und Sachsen) sowie die CompuGroup Medical (CGM) kollaboriert und wollen zeitnah den bundesweiten Rollout von Muster 13 ermöglichen. Einzige Voraussetzung hierfür: Die entsprechenden Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen ein Verwaltungssystem von CGM einsetzen.

Die Vorteile von Muster 13 gegenüber dem herkömmlichen Weg liegen dabei grundsätzlich auf der Hand. Einerseits entfallen lästige und zeitaufwändige Korrekturprozesse in den Praxen und von Seiten der Patientinnen und Patienten liegt insofern eine Entlastung vor, als dass sie – in Absprache mit ihren Ärzten oder Therapeuten – eigenständig für sie sinnvolle Therapieangebote evaluieren können.

Muster 13 ist dabei nicht die erste Zusammenarbeit zwischen AOK PLUS und CGM. Vor zwei Jahren wurde von beiden Partnern mit Muster 2 die Möglichkeit geschaffen, Krankenhausverordnungen digital verschlüsselt zu versenden. Dadurch können Patientinnen und Patienten bereits im Vorfeld eines Krankenhausaufenthalts mit ihrer Krankenkasse in Kontakt treten und etwaige Unklarheiten in Bezug auf bevorstehende Behandlungsmaßnahmen ausräumen.

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