Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) Neue Versorgungsformen: 19 Projekte zur Förderung ausgewählt

Von Nicola Hauptmann Lesedauer: 2 min |

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Beim Innovationsausschuss des G-BA startet der nächste Förderzyklus im Bereich „Neue Versorgungsformen“: Die Projekte zur Umsetzungsförderung sind ausgewählt; auch die Pipeline für die vorhergehende Konzept-Förderung ist neu gefüllt.

Der Innovationsausschuss des G-BA fördert insbesondere Vorhaben, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben.
Der Innovationsausschuss des G-BA fördert insbesondere Vorhaben, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben.
(© Holger Luck – stock.adobe.com)

Um die Entwicklung neuer Formen der Gesundheitsversorgung zu fördern, unterstützt der Innovationsausschuss des G-BA regelmäßig Vorhaben, die das Potenzial haben, in die Regelversorgung übernommen zu werden. Im Fokus: Projekte, die auf eine sektorenübergreifende Versorgung abzielen. Dabei kommt ein zweistufiges Verfahren zum Einsatz: Zunächst werden Ideenskizzen ausgewählt und während der 6-monatigen Konzeptionsphase gefördert. Aus diesen Konzepten werden dann die Projekte für die eigentliche Umsetzungsförderung ausgesucht. Im Vorjahr wurden 28 Projektideen (von 114 Vorschlägen) bei der Ausarbeitung ihres Vollantrags finanziell unterstützt. Daraus wurden jetzt – auch mit den Empfehlungen des externen Expertenpools – 19 Projekte ausgewählt.

Aufteilung der Projekte nach Themengebieten:

  • Interdisziplinäre Versorgungsangebote und geeignete Angebote im Bereich der Sekundär- und Tertiärprävention für Patientinnen und Patienten mit komplexem Versorgungsbedarf (4)
  • Neue Versorgungsformen zur Entlastung von Pflegefachkräften (2)
  • Einbindung von digitalen Technologien im Versorgungsalltag (4)
  • Sozialraumbezogene Versorgungsmodelle unter Einbeziehung der kommunalen gesundheitsbezogenen Daseinsvorsorge (2)
  • Stärkung der hausärztlichen Versorgung (4)
  • Versorgungsmodelle für Kinder und Jugendliche (1)
  • Themenoffener Bereich (2)

Voraussichtlich im Dezember, nachdem die Projektnehmer die Förderbedingungen akzeptiert haben, soll die Liste der Projekte auf der Website des Innovationsausschusses veröffentlicht werden. Genauere Beschreibungen dieser sowie aller anderen Förderprojekte finden sich in der Förderdatenbank.

Parallel wurden auch schon die Kandidaten für die nächste Konzeptentwicklungsphase ausgesucht: Von 122 Projektideen sind 40 ausgewählt. Die Projektverantwortlichen werden nun mit bis zu 75.000 Euro bei der Erstellung ihres Konzepts unterstützt. Darin sind die angestrebten Verbesserungen wie auch die Übertragbarkeit der Ergebnisse in die flächendeckende medizinische Versorgung ausführlich zu beschreiben. Neben der Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplanung wird auch ein Evaluationskonzept erwartet. Der Stichtag zur Einreichung der Projektanträge ist der 28. Mai 2024; die Auswahl der Projekte soll voraussichtlich im 4. Quartal 2024 erfolgen.

Flexiblere Förderung geplant

Im Entwurf zum Digitalgesetz ist vorgesehen, die Arbeit des Innovationsausschusses über 2024 hinaus zu verstetigen und die Förderverfahren zu erweitern. So soll es zusätzlich zum zweistufigen Verfahren auch einstufige Förderungen geben – mit langer sowie mit kurzer Laufzeit. Für die Förderprojekte mit kurzer Laufzeit (bis zu zwei Jahren) kann ein Förderantrag jederzeit eingereicht werden. Die Anträge sollen dann bewertet und zur Förderung ausgewählt werden, bis die im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind.

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