Definitionen Was ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR)?

Von Chiara Maurer |

„Wir befinden uns im Jahre 2022. Alle deutschen Leistungserbringer im Gesund­heits­wesen sind durch die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt ... Alle Leistungs­erbringer? Nein! Einigen medizinischen Berufsgruppen ohne Approbation bleibt der Anschluss an die TI verwehrt.“ Diese Worte erinnern nicht nur an den Anfang einer bekannten Comic­buch­reihe, sondern könnten auch die Geschichte des elektronischen Gesund­heits­beruferegisters (eGBR) einleiten.

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Das eGBR ist die Zentralstelle für nicht approbierte Gesundheitsberufe, um die für den Zugang zur TI erforderlichen Ausweise zu erhalten
Das eGBR ist die Zentralstelle für nicht approbierte Gesundheitsberufe, um die für den Zugang zur TI erforderlichen Ausweise zu erhalten
(© aga7ta – stock.adobe.com)

Die Telematikinfrastruktur (TI) soll medizinischen Leistungserbringern den Zugriff auf relevante Daten und Anwendungen ermöglichen und die Kommunikation untereinander erleichtern – sowohl im eigenen Fachbereich als auch sektorenübergreifend. Schlüssel dazu sind, neben den technischen Voraussetzungen wie einem Konnektor und den zugelassenen Kartenterminals, der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) sowie die Security Module Card Typ B (SMC-B). Aufgrund hoher Anforderungen an den Patientendatenschutz, können diese jedoch nur an approbierte Mediziner ausgegeben werden, weshalb es einigen nicht approbierten Berufsgruppen bisher nicht möglich ist, auf die Dienste der TI zuzugreifen.

Um das volle Potenzial der TI auszuschöpfen, ist es jedoch entscheidend, Patienteninformationen von allen am Behandlungsprozess Beteiligten zu erhalten und einsehen zu können. So sind medizinische Daten wie beispielsweise Geburtsberichte, Untersuchungsbefunde oder Aufnahmen essentiell, um weiterführende Behandlungspläne zu formulieren.

Bei nicht approbierten und somit nicht an die TI angeschlossenen Leistungserbringern gewonnene Informationen, konnten deswegen nur auf den klassischen Wegen weitergeleitet werden, was zeitaufwändig und aufgrund oftmals aufkommender Medienbrüche, zudem anfällig für Fehler ist. Um dies künftig zu umgehen, wurde das elektronische Gesundheitsberuferegister ins Leben gerufen.

Das Pilotprojekt des eGBR, angesiedelt bei der Bezirksregierung Münster, soll die zentrale Anlaufstelle für all jene sein, die einen medizinischen Beruf ohne Approbation ausüben und denen deswegen keine eigenen Körperschaften zur Ausgabe von eHBA und SMC-B zugewiesen wurden. Das Zentralregister soll so zunächst Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflegefachkräften in Nordrhein-Westfahlen ermöglichen, die für den Zugang zur TI notwendigen Ausweise zu erhalten.

Zwar benötigt man für die Antragstellung beim eGBR keine Approbation, jedoch wird vor der Ausgabe der Chipkarten nicht nur die antragstellende Person, sondern zudem die Berufserlaubnis überprüft. Dazu arbeitet das eGBR mit rund 1.500 sogenannten bestätigenden Stellen zusammen, die die nötige Qualifikation des Antragstellers belegen können.

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA)

Im Umgang mit patientenbezogenen Daten gelten hohe Sicherheitsanforderungen. Besonders im digitalen Kontext ist es deswegen wichtig, dass Ärzte angehalten werden sich zu authentifizieren, bevor sie Zugriff auf diese erhalten. Dazu dient der eHBA. Die Chipkarte erlaubt es den Angehörigen von Heilberufen, sich über Kartenlesegeräte gegenüber den Diensten der TI als Mediziner auszuweisen und rechtsverbindliche digitale Signaturen (QES) zu erstellen. Dadurch werden die Datensicherheit sowie der Datenschutz im digitalen Gesundheitsnetz gewahrt.

Die Security Module Card Typ Betriebsstätte (SMC-B)

Die SMC-B, auch elektronischer Praxis- bzw. Institutionsausweis oder elektronische Praxis- bzw. Institutionskarte genannt, ist eine Chipkarte zur Authentisierung einer medizinischen Einrichtung. Ähnlich wie bei dem eHBA ist auch diese unabdingbar, um Zugriff zu den TI-Diensten zu erhalten. Um eine SMC-B beantragen zu können muss dem Antragsteller jedoch bereits ein eHBA vorliegen. Damit die Karte in Betrieb genommen werden kann und so die Anwendungen der TI zugänglich macht, muss ein für die TI zugelassener Konnektor, der mit dem Praxisverwaltungssystem (PVS) bzw. der Apothekensoftware sowie mit einem zugelassenen eHealth-Kartenlesegerät (Kartenterminal) verbunden ist. Die Karte wird dann in das Kartenterminal gesteckt und ist so für alle nötigen Einsatzzwecke verfügbar.

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