Definitionen Was ist der eMutterpass?
Er begleitet eine werdende Mutter von Beginn bis Ende der Schwangerschaft: der Mutterpass. Seit 2022 erhalten schwangere Frauen nun auch das Angebot einer digitalen Version des Dokuments.
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Der Mutterpass ist ein mehrseitiges Dokument im DIN-A6-Format und beinhaltet alle relevanten, im Rahmen der Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) notwendigen Daten zur Schwangerschaft und Geburt. Wird eine Schwangerschaft festgestellt, erhält die werdende Mutter einen Mutterpass, in dem fortan alle Untersuchungen, Befunde und Aufnahmen – ob von ihrem Frauenarzt, der Hebamme oder im Krankenhaus – dokumentiert werden.
Der Mutterpass enthält sowohl sämtliche Gesundheitsdaten der Mutter, wie die Blutgruppe oder Untersuchungsergebnisse zu Infektionen, als auch Informationen zur Entwicklung des Kindes wie beispielsweise den errechneten Geburtstermin. Im Falle eines medizinischen Notfalls oder bei weiteren Schwangerschaften der Mutter, kann das Dokument so Aufschlüsse zu Behandlungsmaßnahmen geben. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Mutterpass stets zu allen Untersuchungen mitgenommen wird, damit die Daten hinterlegt werden können.
Der elektronische Mutterpass, oder auch eMutterpass, soll all diese Funktionen erfüllen ohne dass das Heftchen zu jedem Arztbesuch mitgebracht werden muss. Als Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen alle medizinischen Leistungserbringer, die eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) besitzen, auf den Pass und alle damit verbundenen Inhalte zugreifen können. Dabei entscheidet der Patient, wer Zugriff auf seine ePA und so auch den eMutterpass hat. Auch sollen die behandelnden Mediziner die Möglichkeit haben, neue Daten zu hinterlegen und den Mutterpass so entsprechend zu ergänzen.
Auch Hebammen sind nicht von dem Prozess ausgeschlossen, insofern sie an die TI angeschlossen sind. Mit einer TI-Anbindung können auch sie den eMutterpass einsehen und ergänzen. Ist dies nicht der Fall, kann jedoch ein PDF-Dokument mit den Daten aus dem Mutterpass erstellt werden, das bei der Hebamme vorgelegt werden kann, sodass auch für sie alle bereits erfolgten Untersuchungen nachvollziehbar sind. Mit einem mobilen System, durch das auch Hebammen, die Hausbesuche durchführen, auf den eMutterpass zugreifen können, ist ab 2023 zu rechnen.
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Ausweitung der Telematikinfrastruktur
TI-Anbindung jetzt auch für nicht approbierte Gesundheitsberufe
Durch das elektronische Dokument kann es stets auf dem Smartphone mit sich getragen werden. Dadurch wird nicht nur das Risiko, den Mutterpass zu vergessen, gesenkt, auch können Aufnahmen oder andere, locker in das Heftchen gelegte Papiere, nicht mehr verloren gehen, da jegliche, im Rahmen der Untersuchungen erhobenen Daten, einfach im eMutterpass und somit auch in der ePA hinterlegt sind.
Ein vollständiger eMutterpass sollte also folgende Informationen enthalten:
- Hinweise, Befunde und Aufnahmen der Schwangerschaft (hilfreich für künftige Schwangerschaften)
- Zukünftige Untersuchungstermine
- Informationen über die Mutter
- Informationen über den Arzt
Die Funktionen des eMutterpass beruhen auf sogenannten Medizinischen Informationsobjekten (MIO), die als digitale Bausteine fungieren. Sie entsprechen inhaltlich dem gedruckten Mutterpass, weshalb sich der eMutterpass sowie seine Inhalte leicht zwischen verschiedenen digitalen Systemen austauschen lassen. Dass nicht nur Bilder, sondern ganze Datensätze ausgetauscht werden, bietet zudem die Möglichkeit, die Daten im Praxisverwaltungssystem zu speichern.
Nach der Schwangerschaft lassen sich Angaben aus der Abschlussuntersuchung und von der Geburt außerdem automatisch vom eMutterpass in das elektronische Kinderuntersuchungsheft übertragen. Durch den rein digitalen Kontext der Datenübertragung können Fehler vermieden werden.
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