Definitionen Was ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löst die bisherige Papierbescheinigung ab. Damit geht einher, dass Arbeitnehmer die AU künftig nicht mehr selbst an die Krankenkasse und den Arbeitgeber weiterleiten müssen, sondern der Austausch der Daten digital über die Telematikinfrastruktur stattfindet.
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Ärzte stellen Arbeitnehmern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) – auch als „gelber Schein“ bekannt – aus, wenn sie aufgrund einer Erkrankung nicht arbeitsfähig sind. Das geschah bisher analog: Der Arbeitnehmer erhielt die AU in drei Ausführungen – eine für den Arbeitgeber, eine für die Krankenkasse und einen zum Selbstbehalt –, und musste diese dann per Brief oder persönlich an die jeweiligen Adressaten weiterleiten.
Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll dieser Schritt nun der Vergangenheit angehören. Innerhalb des digitalen Netzwerks der Telematikinfrastruktur, an das Praxen, Apotheken, Kliniken und Krankenkassen angeschlossen sind, sollen entsprechende patientenbezogene Daten einfach, elektronisch übermittelt werden. Das verringert nicht nur den Aufwand für alle Beteiligten auch die Kosten sind im Vergleich zum Postweg geringer.
Einführung mit Verzögerungen
Der Weg des „digitalen gelben Scheins“ hat bereits 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) begonnen. Darin wurde festgelegt, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 1. Oktober 2021 von den behandelnden Ärzten nur noch elektronisch an die Krankenkassen übermittelt werden soll. Noch im September des selben Jahres wurde dieses Vorhaben durch den Entwurf des Dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) unterstrichen.
Die Einführung erfolgt dabei in zwei Schritte. Im ersten Schritt sollte bereits bis 1. Januar 2021 der elektronische Versand der eAU von der ausstellenden Arztpraxis an die Krankenkasse der Patientin oder des Patienten umgesetzt werden. Diese Meldung umfasst die gleichen Daten, die auch auf der herkömmlichen AU vermerkt sind: Name des Versicherten, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit, das Ausstellungsdatum, ein Hinweis, ob es sich um eine Erst- oder Folgemeldung handelt, ob es Anhaltspunkte für einen (Arbeits-) Unfall oder eine Berufskrankheit gibt und natürlich die Diagnose.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben sich jedoch mit Zustimmung des Bundesministeriums auf eine Übergangsregelung geeinigt. Das neue Startdatum: 1. Oktober 2021. Sollten Praxen jedoch technische Schwierigkeiten bei der Umsetzung haben, dürfen sie noch bis zum 30. Juni 2022 Papierbelege ausgegeben.
Im zweiten Schritt wird die Nutzung des Arbeitgeberabrufverfahrens realisiert. Dieses sollte ursprünglich ab spätestens 1. Juli 2022 verpflichtend sein. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte jedoch im Rahmen parlamentarischer Beratungen zur Covid-19-Pandemie kurzfristig einen Änderungsantrag eingebracht. Diesem wurde stattgegeben und damit die verpflichtende Einführung nochmals um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben.
Technische Voraussetzungen
Um den digitalen gelben Schein ausstellen zu können, werden neben einem Telematikinfrastruktur-Anschluss folgende Komponenten vorausgesetzt:
- Praxisverwaltungssystem mit dem Update eAU: Wird zur Erstellung und dem Versand der eAU benötigt. Das Update ist über den jeweiligen Hersteller erhältlich.
- Elektronischer Heilberufsausweis der 2. Generation: Der eHBA kann von den Ärzten bei der zuständigen Landesärztekammer oder über ein Online-Portal der Hersteller beantragt werden. Er wird benötigt, um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtssicher elektronisch signieren zu können.
- eHealth-Kartenterminal: Das Kartenterminal wird einerseits zur Authentifizierung der Praxen gegenüber der Telematikinfrastruktur benötigt. Andererseits spielt es auch bei der Signatur der eAU eine Rolle.
- KIM-Dienst: Der KIM-Dienst kann direkt bei den entsprechenden Anbietern bestellt werden. Dieser wird benötigt, um die eAu an die Krankenkassen zu übertragen.
Funktionsweise der eAU
Im Praxisverwaltungssystem lässt sich die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach der Diagnose aufrufen, befüllen und übermitteln. Bevor sie jedoch an die Krankenkassen geschickt wird muss sie mithilfe des elektronischen Arztausweises signiert werden. Dafür wird der Ausweis in das e-Health-Kartenterminal gesteckt und mit einem PIN freigeschalten. Um Dokumente bündelweise zu signieren und damit den Arbeitsaufwand zu minimieren, gibt es auch die Möglichkeit einer Komfort- beziehungsweise Stapelsignatur.
Anschließend wird die eAU an die Krankenkassen übermittelt und der Arbeitnehmer informiert seinen Arbeitgeber darüber, dass diese abrufbereit ist. Abschließen lädt der Arbeitgeber die Daten elektronisch herunter.
Ausnahmen von der Regel
Von dem Verfahren ausgenommen sind lediglich Minijobs in Privathaushalten und Fälle, in denen ein Arzt die AU ausstellt, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt. Auch für privat Versicherte greifen die Gesetze nicht. Sie müssen weiterhin die AU-Bescheinigung in Papierform einreichen.
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