Definitionen Was ist DiGA (Digitale Gesunheitsanwendung)?
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Apps, die speziell für den medizinischen Bereich entwickelt wurden. Sie werden von den Krankenkassen erstattet, so sie verschrieben wurden. Ihre zentrale Aufgabe ist die Unterstützung bei Behandlungen.
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Die Abkürzung DiGA steht für digitale Gesundheitsanwendung. Eng verwandt ist das Kürzel DiPA, das mit den Worten digitale Pflegeanwendung aufgelöst wird. Es handelt sich jeweils um eine App, die für den medizinischen Bereich entwickelt wurde und bei der Behandlung unterstützen soll. Eine DiPA ist dabei auf die Meisterung des Pflegealltags spezialisiert. Die Kosten für die Anwendung wird von der Krankenkasse des Patienten erstattet, so diese ordnungsgemäß verschrieben wurde. Pointiert ist deshalb oft von einer „App auf Rezept“ die Rede, wenn es um eine digitale Gesundheitsanwendung geht.
Die gesetzlichen Regelungen für eine DiGA
Erschaffen wurden die DiGAs durch das Digitale-Versorgungs-Gesetz des Jahres 2019. § 33a SGB V führt für die digitalen Gesundheitsanwendungen die zu erfüllenden Eigenschaften aus. DiGAs sind demnach „Medizinprodukte niedriger Risikoklasse“. Sie dienen „der Erkennung, Überwachung, Linderung und Behandlung“ unterschiedlicher Erkrankungen. Eine Verordnungsberechtigung besitzen sowohl Ärzte wie auch Psychotherapeuten. Alternativ kann der Patient die Kostenübernahme bei seiner Kasse selbst beantragen, wenn eine entsprechende „Indikation“ gegeben ist. Vereinfacht ausgedrückt: Wurde die Krankheit diagnostiziert, die mit der App behandelt werden soll, ist der eigene Antrag möglich.
Konkrete Regelungen dazu, wann eine App verordnungsfähig ist, trifft die Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV). Sie legt die folgenden Punkte fest:
- Sicherheit, Datenschutz und Qualität müssen durch ein überzeugendes Konzept dargelegt werden.
- Die eingesetzten Methoden und Verfahren bieten nachweislich positive Versorgungseffekte. Dies bedeutet, dass sie die Apps in klinischen Studien beweisen müssen.
- Die App muss ein unabhängiges, verlässliches und strukturiertes Prüfverfahren in technischer Hinsicht durchlaufen haben.
- Sie ist nutzerfreundlich.
Bezug und Nutzung einer DiGA
Hat ein Patient eine Verordnung für eine digitale Gesundheitsanwendung erhalten, wendet er sich an seine Krankenkasse. Diese erstellt einen QR-Code und schickt diesen an den Patienten. Dieser lädt sich die fragliche Anwendung herunter und loggt sich mit dem QR-Code ein. Nun kann er die Anwendung nach Absprache mit seinem Therapeuten nutzen. Gängige Anwendungsbeispiele sind:
- Depressionen
- Schlafstörungen
- Suchterkrankungen
- Erschöpfungssymptome
- Angststörungen
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