Mehr Datenrechte: Nach einer Übergangsfrist von 20 Monaten tritt heute der EU Data Act in Kraft. Das erleichtert nicht nur den Datenzugang für Unternehmen, sondern auch für den öffentlichen Sektor. Sie reagieren nun auf die Chancen und Herausforderungen.
Anwendungsstart des EU Data Act am 12. September 2025.
In der Theorie ist das Datengesetz der EU bereits Anfang 2024 in Kraft getreten, doch erst heute – nach einer Übergangsfrist von 20 Monaten – wird es anwendbares EU-Recht. Damit erhalten Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch öffentliche Stellen mehr Rechte an den Daten.
Hersteller müssen von nun an offenlegen, welche Informationen erhoben werden. So soll nicht nur der Datenzugang, sondern auch die Datennutzung EU-weit und branchenübergreifend fairer und transparenter gestaltet werden. Für Unternehmen bietet das diverse Vorteile, zum Beispiel den Schutz vor missbräuchlichen Klauseln über gemeinsame Datennutzung und eine aktivere Marktteilnahme. Außerdem sollen Anreize für Innovationen geschaffen, eine faire Verteilung des Datenwerts sicherstellt und der Wechsel zwischen Cloud-Anbietern erleichtert werden. Auch Forschende und öffentliche Verwaltungen können von nun an auf die Daten des privaten Sektors zugreifen. Daraus ergeben sich Vorteile für die personalisierte Medizin, eine verbesserte Mobilität, eine evidenzbasierte Politikgestaltung sowie moderne öffentliche Dienstleistungen.
Grundsätzlich gilt für öffentliche Stellen die „außergewöhnliche Notwendigkeit“: „Zugang zu nicht-personenbezogenen Daten und unter bestimmten Bedingungen auch zu personenbezogenen Daten kann zur Bewältigung eines öffentlichen Notstands verlangt werden (Artikel 15 Absatz 1 a) Data Act)“, heißt es auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Die Notwendigkeit ist dann gegeben, wenn beispielsweise Naturkatastrophen, Cybersicherheitsvorfälle oder Notstände auftreten, die der Mensch selbst verursacht hat – etwa im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Falls kein Notstand vorliegt, können staatliche Stellen und Einrichtungen ausschließlich nicht-personenbezogene Daten verlangen, um gesetzliche Aufgaben zu erfüllen. Allerdings müssen zuvor erst alle Möglichkeiten zur Dateneinsicht ausgeschöpft sein.
„Wer in Europa Gesetze beschließt, muss auch für ihre Umsetzung sorgen. Dazu gehört, die Betroffenen ausreichend zu informieren und zu unterstützen“, betonte Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. Die Bundesregierung habe es nämlich in den 20 Monaten seit dem Beschluss nicht geschafft, Verfahrensfragen zu klären und Aufsichtsbehörden zu benennen. Laut einer Bitkom-Studie im Frühjahr habe erst jedes hundertste Unternehmen den Data Act vollständig und weitere vier Prozent teilweise umgesetzt. „Die Bundesregierung muss jetzt zügig ein Durchführungsgesetz zum Data Act verabschieden und perspektivisch eine Digitalagentur unter dem Digitalministerium gründen, die auch die Aufsicht zum Data Act übernimmt.“
Nach Plänen des Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung sollte die Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Data Act in Deutschland übernehmen. Deshalb führt die Bundesnetzagentur bisher vorbereitende Tätigkeiten aus, unter anderem das heute veröffentlichte Informationsangebot zur EU-Datenverordnung. „Damit die enormen wirtschaftlichen Potenziale von Daten genutzt werden können, brauchen die Unternehmen einen klaren und verlässlichen Rahmen“, sagte auch Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir bieten einen praxisorientierten Überblick der neuen Regeln. Für alle, die Unterstützung bei der Umsetzung des Data Act benötigen, schaffen wir ein zentrales Informationsangebot.“
Peter Grimmond, VP Head of Technology Sales, Cohesity, äußerte sich ebenfalls zum Start des EU Data Act und betont die Chancen für Unternehmen: „Der EU Data Act hat das Potenzial, die Innovationskraft in Europa entscheidend zu stärken.“ Denn der verbesserte Zugang zu Daten könne die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor erheblich beschleunigen. „Besonders wichtig ist dabei, dass der Datenaustausch zwischen mehr Geräten und Organisationen gefördert wird, ohne dabei die hohen Datenschutzstandards zu gefährden, die das europäische Recht auszeichnen“, erklärte Grimmond. „Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die bereits über robuste und DSGVO-konforme Datenklassifizierungsprozesse verfügen, schafft der EU Data Act ein Umfeld, in dem Zusammenarbeit und Innovation gefördert werden – ohne die Widerstandsfähigkeit von Organisationen oder die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu beeinträchtigen.“
Stand: 08.12.2025
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