Überbordende Dokumentationspflichten DKG positioniert sich erneut zu Bürokratieabbau

Von Stephan Augsten 3 min Lesedauer

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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert einen umfassenden Bürokratieabbau in den Kliniken. Bereits eine Stunde weniger Bürokratie am Tag könne rechnerisch über 70.000 Vollkräfte in Pflege und ärztlichem Dienst für die Patientenversorgung freimachen.

Die DKG kritisiert insbesondere den mit Dokumentationspflichten verbundenen bürokratischen Aufwand.(©  Andrea Danti - stock.adobe.com)
Die DKG kritisiert insbesondere den mit Dokumentationspflichten verbundenen bürokratischen Aufwand.
(© Andrea Danti - stock.adobe.com)

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) legt erneut umfangreiche Forderungen zum Abbau der Überbürokratisierung im Krankenhaussektor vor. In einem aktualisierten Positionspapier präsentiert der Verband 55 detaillierte Einzelvorschläge zur Entlastung der Kliniken. Die Spanne reicht von redundanten Personalnachweisen über komplizierte Anerkennungsverfahren für ausländische Fachkräfte bis hin zu überfrachteten Nachweispflichten in der Übergangspflege.

Kern der Kritik sind überbordende Dokumentationspflichten, die das Personal von der eigentlichen Patientenversorgung abhielten. Nach Angaben der DKG müssen Ärzte und Pflegekräfte täglich etwa drei Stunden mit Bürokratie verbringen. „Die Schreibarbeit geht weit über die notwendige medizinische und pflegerische Dokumentation hinaus“, erklärt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG, Prof. Dr. Henriette Neumeyer. „Wenn wir von Überbürokratisierung sprechen, meinen wir Mehrfachdokumentationen, sich ständig wiederholende Antragspflichten oder überkomplizierte langwierige Verfahren.“

Eine aktuelle Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts unter 400 Krankenhäusern bestätigt diese Einschätzung und die Dimension des Problems. Der tägliche Dokumentationsaufwand ist in den vergangenen zwölf Monaten demnach sogar noch gestiegen. Rechnerisch sind derzeit etwa 35 Prozent der Mitarbeitenden im Pflegedienst und rund 38 Prozent der Ärzte ausschließlich mit Dokumentationstätigkeiten befasst. Gute ein Drittel der Krankenhäuser habe deshalb zusätzliches Personal einstellen müssen.

Einsparpotenzial bei Nachweispflichten und MD-Prüfwesen

Das Potenzial eines konsequenten Bürokratieabbaus ist laut DKG erheblich: „Schon eine Stunde weniger Bürokratie pro Vollkraft und Tag würde rechnerisch die Arbeitszeit von rund 22.100 Vollkräften im ärztlichen und 48.900 Vollkräften im pflegerischen Bereich freisetzen“, betont Neumeyer. Dieses Potenzial müsse angesichts des demografischen Wandels und knapper Finanzmittel dringend in der Versorgung eingesetzt werden.

In ihrem Positionspapier benennt die DKG konkrete Ansatzpunkte in der Qualitätssicherung, bei Personalausstattung und Nachweispflichten, im Prüfwesen des Medizinischen Dienstes sowie in der Krankenhausfinanzierung. Bei der Personalausstattung fordert die DKG die Abschaffung mehrerer paralleler Nachweissysteme wie des Psych-Personalnachweises, der Pflegepersonaluntergrenzen, des Pflegepersonalquotienten sowie der ärztlichen Personalbemessung im Krankenhaus. Im Bereich des MD-Prüfwesens verlangt der Verband eine Vereinheitlichung von Strukturprüfungen und Qualitätsprüfungen zu einem gemeinsamen Prüfregime mit einheitlicher Verlängerung des Prüfrhythmus auf drei Jahre. Bei der Abrechnungsprüfung sollte ein abschließender, übersichtlicher Standarddokumentensatz vereinbart werden.

Frühere Vorschläge ignoriert

Die DKG kritisiert die mangelnde Umsetzung früherer Vorschläge. Bereits 2024 hatte der Verband der Bundesregierung konkrete Vorschläge zur Entbürokratisierung unterbreitet, die im Bundesministerium für Gesundheit jedoch kein Gehör fanden. "Mehrfach versprach der Ex-Minister ein Entbürokratisierungsgesetz, hat es aber bis zum Ende seiner Amtszeit nie vorgelegt, sondern mit der Krankenhausreform die Bürokratielast sogar noch vergrößert", so die Kritik der DKG. Die Bürokratiefolgenabschätzung müsse gestärkt werden, damit neue gesetzliche Vorgaben auf ihre praktischen Auswirkungen geprüft werden, bevor sie in Kraft treten.

Die Digitalisierung wiederum müsse unter der Maßgabe vorangetrieben werden, dass sie die Beschäftigten tatsächlich entlastet. Digitale Lösungen seien nur dann bürokratieabbauend, wenn genügend Zeit für eine mehrwertorientierte Neugestaltung der Informationssysteme eingeräumt werde. Ziel sollte sein, dass Sachverhalte nur ein einziges Mal händisch erfasst und dann automatisiert aufbereitet und weiterverwendet werden. „Die Ministerin betont immer wieder, wie wichtig weniger Bürokratie im Gesundheitswesen sei“ kommentiert Prof. Henriette Neumeyer. „Erste kleine Schritte sind getan, zum Beispiel mit dem Gesetz für beschleunigte Anerkennungsverfahren in Heilberufen. Was fehlt, ist Entbürokratisierung im großen Stil.“

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