Imprivata-Studie Ein Weckruf für die NIS-2-Umsetzung

Von Natalie Ziebolz 2 min Lesedauer

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Die EU-Direktive NIS2 soll die Cybersicherheit stärken – unter anderem im Gesundheitssektor. Die Vorschriften beinhalten dafür spezifische Anforderungen, die bis Oktober dieses Jahres umgesetzt sein müssen. Eine aktuelle Umfrage zeigt jedoch erheblichen Nachholbedarf.

Die NIS-2-Richtlinie betrifft alle Gesundheitseinrichtungen, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen.(Bild:  Konsta – stock.adobe.com)
Die NIS-2-Richtlinie betrifft alle Gesundheitseinrichtungen, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen.
(Bild: Konsta – stock.adobe.com)

In knapp vier Monaten tritt die NIS-2-Richtlinie in Kraft und löst damit ihren Vorgänger ab. Für Einrichtungen des Gesundheitsbereichs fordert diese eine höheres Sicherheitsniveau, das bis zum bis zum Stichtag, dem 17. Oktober 2024, umgesetzt werden muss. Doch bisher fühlen sich nur 31 Prozent der Betroffenen ausreichend auf die Umstellung vorbereitet. Das ergab eine Umfrage von Imprivata im Rahmen der DMEA. Fast 39 Prozent der Befragten gaben hingegen an, noch nie von NIS2 gehört zu haben.

Dieses Ergebnis sei besorgniserregend, erklärte Ingo Buck, Regional Manager DACH der Imprivata OGiTiX GmbH. „Es ist von entscheidender Bedeutung, dass diese Organisationen ihre aktuellen Strategien und Prozesse umgehend überprüfen, um sicherzustellen, dass sie die kommenden Anforderungen bis Oktober 2024 erfüllen.“ Zu diesen zählen etwa die Identifizierung von Schwachstellen, die Überwachung des Netzwerks und die Schulung der Mitarbeiter. Werden die Maßnahmen nicht fristgerecht umgesetzt, drohen empfindliche Strafen in der Höhe von bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes.

Baustelle „Digitales Identitätsmanagement“

Einen Aspekt, der für die Einhaltung der Richtlinie eine wichtige Rolle spielt, hat die Studie genauer beleuchtet: das Identitätsmanagement. Ausgereift ist dieses jedoch nur bei 19 Prozent der Befragten – ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (33 Prozent). Als „mäßig ausgereift“ bezeichnen hingegen 57 Prozent das eingesetzte System. Die Studienautoren schätzen, dass es sich hierbei nur um grundlegende Lösungen handelt, denen es „häufig an flexiblen Integrationsmöglichkeiten oder einer zentralen Verwaltung mangelt“. 22 Prozent empfinden die eingesetzte Lösung zudem als „wenig ausgereift“. Sie sehen großes Verbesserungspotenzial.

Fast drei Viertel (73 Prozent) derjenigen, die derzeit im Rahmen des KHZG Cybersicherheitsmaßnahmen umsetzen oder bereits umgesetzt haben, sehen darüber hinaus noch keine Veränderungen oder Verbesserungen in ihren Krankenhausprozessen oder Cybersicherheitsmaßnahmen. „Dies unterstreicht den dringenden Bedarf an einer stärkeren Sensibilisierung für die Einführung von Lösungen, die sowohl die Effizienz der Kliniken als auch die Sicherheit optimieren, insbesondere in Anbetracht der NIS2-Richtlinie und der auslaufenden KHZG-Mittel“, folgern die Autoren.

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