Gesetzgebung Medizinforschungsgesetz passiert das Kabinett

Von Natalie Ziebolz 1 min Lesedauer

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Bereits am 1. Dezember 2023 hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das Medizinforschungsgesetz vorgestellt. Durch die Vereinfachung von Studien und weniger Bürokratie soll dieses Deutschland als Standort für Pharmafirmen attraktiv machen. Nun hat der Entwurf des Gesetzes die erste Hürde genommen.

Durch das Medizinforschungsgesetz soll Deutschland für Forschung und Produktion bei Pharmafirmen wieder interessanter werden.(Bild:  Gorodenkoff – stock.adobe.com)
Durch das Medizinforschungsgesetz soll Deutschland für Forschung und Produktion bei Pharmafirmen wieder interessanter werden.
(Bild: Gorodenkoff – stock.adobe.com)

Das Kabinett hat heute (27. März) den Entwurfs des Medizinforschungsgesetzes beschlossen. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland zu verbessern. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach betont die Bedeutung dieses Schrittes: „Mit dem Medizinforschungsgesetz stärken wir die Erforschung und Herstellung neuer Arzneimittel und Medizinprodukte am Standort Deutschland. Wir sorgen für schnelle, verlässliche und unbürokratische Verfahren.“ Dies schaffe Planungssicherheit für Forschende und Unternehmen und komme direkt den Patientinnen und Patienten zugute, die von neuen Therapien profitieren könnten.

Dafür werden unterschiedlichste Maßnahmen ergriffen, darunter etwa die Beschleunigung der Bewertung mononationaler klinischer Prüfungen, die Ermöglichung dezentraler klinischer Prüfungen außerhalb der Prüfzentren und die Vereinfachung der Kennzeichnung von Prüf- und Hilfspräparaten. Gleichzeitig soll eine Ethik-Kommission für besonders komplexe und eilige Verfahren eingerichtet werden, die Ethik-Kommissionen der Länder spezialisieren sich hingegen auf bestimmte Verfahrenstypen. Der Arbeitskreis Medizinische Ethik-Kommissionen erhält darüber hinaus eine Richtlinienbefugnis.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke hebt vor allem einen Aspekt des Gesetzes positiv hervor: „Wir vereinfachen und beschleunigen die Zulassungsverfahren für forschungsbedingte Strahlenanwendungen, indem wir Doppelprüfungen abbauen und die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen.“ Dabei betont sie, dass hohe ethische und wissenschaftliche Standards gewahrt und ein wirksamer Strahlenschutz erhalten bleiben.

Das Medizinforschungsgesetz setzt einen wesentlichen Teil der Strategie der Bundesregierung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen im Pharmabereich um, die bereits im Dezember 2023 beschlossen wurde. Nach dem Kabinettsbeschluss muss der Gesetzentwurf nun dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt werden, bevor er verabschiedet werden kann. Es bedarf jedoch nicht der Zustimmung des Bundesrats.

Der Gesetzesentwurf kann hier eingesehen werden:

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