Definition Was regelt das DigiG und wen betrifft es?

Von Casablanca 2 min Lesedauer

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Das Digital-Gesetz, kurz DigiG, ist ein weiterer essenzieller Schritt in die Zukunft und Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Die in dem Gesetz festgehaltenen Inhalte sollen Prozesse im Gesundheitswesen noch effizienter gestalten.

Das DigiG stellt digitale Lösungen wie ePA, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) oder auch Telemedizin in den Fokus.(Bild:  scyther5, Getty Images via Canva.com)
Das DigiG stellt digitale Lösungen wie ePA, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) oder auch Telemedizin in den Fokus.
(Bild: scyther5, Getty Images via Canva.com)

Der vollständige Name des zum 26. März 2024 in Kraft getretenen Gesetzes lautet. „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ – gemeinhin wird es aber schlicht als „Digital-Gesetz“ bezeichnet oder DigiG abgekürzt. Unabhängig von der exakten Bezeichnung, richtet es sich sowohl an Mediziner als auch Patienten – die beidseitig von einer effizienteren und digitalen Versorgung im deutschen Gesundheitswesen profitieren sollen. Einer der wichtigsten Kernpunkte des DigiG ist die Einführung der elektronischen Patientenakte als neuer verbindlicher Standard.

Praktisch greift das DigiG zahlreiche Punkte auf und schafft damit neue Rahmenbedingungen für gesetzeskonforme Prozesse im Gesundheitswesen.

Digitale Gesundheitsanwendungen zur ergänzenden Behandlung

Das DigiG sieht eine umfassendere Integration der digitalen Gesundheitsanwendungen (kurz: DiGA) vor. Selbige existierten bereits bevor das Gesetz in Kraft getreten ist, sollen künftig aber noch stärker und häufiger zum Einsatz kommen. Das DigiG legt hierfür das gesetzliche Fundament: Dadurch ist es möglich, die digitalen Gesundheitsanwendungen um medizinische Apps und Produkte der Risikoklasse IIb zu erweitern, wodurch sich selbst bei komplexeren Behandlungsprozessen eine optionale Nutzungsmöglichkeit dieser ergibt.

Verstärker Fokus auf Telemedizin-Angebote

Die Politik strebt, auch aufgrund zahlreicher überladener Praxen und niedergelassener Ärzte in Deutschland, eine stärkere Nutzung von Telemedizin-Angeboten an. Das DigiG sollte dafür den gesetzlichen Rahmen schaffen – unter anderem wurden die bis dahin geltenden Mengenbegrenzungen für Telemedizin deshalb aufgehoben. Durch Angebote zur assistierten Telemedizin soll der Zugang zu derartigen Angeboten erleichtert werden, insbesondere auch mit Hinblick auf ältere, weniger digitalaffine Menschen.

Des Weiteren wurden durch das DigiG die Befugnisse ausgeweitet: So ist es fortan auch Hochschulambulanzen oder beispielsweise Psychotherapeuten möglich, eigene Leistungen in Form von Telemedizin-Services zu erbringen. Selbiges gilt für psychiatrische Institutsambulanzen.

Einführung des Digitalbeirats

Der Digitalbeirat agiert fortan direkt mit der gematil. Gegenüber den Vertretern der gematik erfüllt der Digitalbeirat eine beratende Funktion, unter anderem mit Hinblick auf Empfehlungen zum Datenschutz, der Datensicherheit und der Nutzerfreundlichkeit spezifischer Anwendungen. Der Digitalbeirat hat zudem auch einen ethischen und medizinischen Auftrag.

Zielsetzung des DigiG

Das übergeordnete Ziel befindet sich bereits in der Bezeichnung: „(Gesetz zur) Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen“. Durch das DigiG soll eine gesteigerte Effizienz im Gesundheitswesen geschaffen werden, indem verstärkt auf digitale Instrumente und Alternativen gesetzt wird. So soll langfristig eine ganzheitlich vernetzte Gesundheitsversorgung entstehen, in der die vorhandenen Ressourcen patientenorientiert zum bestmöglichen Einsatz kommen.

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