Die Arzneimitteldatenbank des Bundes „AMIce-Öffentlicher Teil“ wird komplett kostenfrei

Von Serina Sonsalla 1 min Lesedauer

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Im Internet verbreiten sich zahlreiche Informationen – auch über Arzneimittel. Der Leiter der Abteilung 1 im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erklärte, dass es deshalb umso wichtiger sei, den Zugang zu Informationen zu erleichtern, die offiziell geprüft worden sind. Das soll sich ab Mitte Februar auch verbessern.

AMIce wird zur Verbesserung der Arzneimitteltransparenz und -sicherheit sowie zur Kontrolle des therapiegerechten Einsatzes zur Verfügung gestellt.(©  arhendrix – stock.adobe.com / KI-generiert)
AMIce wird zur Verbesserung der Arzneimitteltransparenz und -sicherheit sowie zur Kontrolle des therapiegerechten Einsatzes zur Verfügung gestellt.
(© arhendrix – stock.adobe.com / KI-generiert)

Daten zu Arzneimitteln aus der Arzneimitteldatenbank des Bundes werden seit vielen Jahren für die Öffentlichkeit bereitgestellt. Über das Arzneimittel-Informationssystem (AMIce) sind verschiedene Datenbanken zugänglich, von denen zwei Versionen für die Öffentlichkeit bestimmt sind („AMIce-Öffentlicher Teil“): eine kostenpflichtige und eine kostenfreie. Bisher konnten unter anderem Daten wie Name, Darreichungsform oder Zulassungsnummer von Arzneimitteln sowie Fach- und Gebrauchsinformationen gebührenfrei recherchiert werden; weitergehende Daten waren kostenpflichtig.

Das soll sich ab Mitte Februar ändern: Künftig werden alle Informationen zum öffentliche Teil der Arzneimittel- und Zulassungsdaten vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kostenlos zur Recherche bereitgestellt.

Dr. Michael Horn, Leiter der Abteilung 1 im BfArM, in der auch die Entwicklung der Arzneimitteldatenbank erfolgt, erklärte dazu: „Im Internet kursieren viele Informationen zu Arzneimitteln, deren Qualität stark variiert. Umso wichtiger ist es, den Zugang zu Daten zu erleichtern, die von den Zulassungsbehörden offiziell geprüft wurden.“ Es sei daher nur folgerichtig, dass Arzneimittelinformationen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, kostenfrei zugänglich gemacht werden.

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