Definitionen Was ist bzw. was tut das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte?

Redakteur: Manfred Klein

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Oberstes Ziel aller Maßnahmen, die das BfArM ergreift, ist die Erhöhung der Arzneimittel- und damit der Patientensicherheit
Oberstes Ziel aller Maßnahmen, die das BfArM ergreift, ist die Erhöhung der Arzneimittel- und damit der Patientensicherheit
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Im BfArM arbeiten rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – darunter Ärzte, Apotheker, Chemiker, Biologen, Juristen, Ingenieure, technische Assistenten und Verwaltungs­mitarbeiter – an der Zulassung, der Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln, der Risikoerfassung und -bewertung von Medizinprodukten und der Überwachung des Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs. Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist die Erhöhung der Arzneimittel- und damit der Patientensicherheit. Auf diese Weise leistet das BfArM einen wichtigen Beitrag zur Abwehr von Gesundheitsgefahren für die Bürgerinnen und Bürger.

Das BfArM hat seinen Sitz in Bonn. Mit dem Regierungsumzug von Bonn nach Berlin wurde im Berlin/Bonn-Gesetz festgelegt, dass der Sitz der Behörde als Ausgleichsmaßnahme für die Bundesstadt Bonn von Berlin nach Bonn verlegt wird. Die Einnahmen und Ausgaben des BfArM sind im Kapitel 1516 des Bundeshaushaltplans beschrieben, die ordnungsgemäße Haushaltsführung wird vom BMG und vom Bundesrechnungshof überprüft.

Die Einnahmen bestehen im Wesentlichen aus Gebühren für Amtshandlungen. Zusätzliche Einnahmen entstehen aus Aufträgen der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA und anderer Einrichtungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens. Das BfArM betreibt keinerlei Werbung und hat keine Einnahmen durch Werbung.

Das BfArM gehört zu den Ressortforschungseinrichtungen des Bundes und betreibt zur Erfüllung seiner Aufgaben gemäß § 4 Abs. 3 BGA-NachfG unabhängige wissenschaftliche Forschung. Die gesetzlichen Aufgaben des BfArM stehen im Dienste der öffentlichen Gesundheit und der Sicherheit des Verkehrs mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und Betäubungsmitteln. Als Bundesinstitut erfüllt das BfArM hoheitliche Aufgaben ohne wirtschaftliche Zwecksetzung (d.h. ohne Gewinnerzielungsabsicht).

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