DiGA Barmer plädiert für 14 Tage Testzeit für Gesundheits-Apps

Quelle: dpa 1 min Lesedauer

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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) gibt es mittlerweile für zahlreiche Einsatzgebiete. Sie werden jedoch noch immer zurückhaltend verordnet. Die Barmer spricht sich daher dafür aus, Versicherten zunächst einen Testzeitraum vom 14 Tagen zu gewähren.

Ob Schmerzen, psychologische Leiden oder chronische Krankheiten – das Einsatzfeld von Digitalen Gesundheitsanwendungen ist breit.(Bild:  agenturfotografin – stock.adobe.com)
Ob Schmerzen, psychologische Leiden oder chronische Krankheiten – das Einsatzfeld von Digitalen Gesundheitsanwendungen ist breit.
(Bild: agenturfotografin – stock.adobe.com)

Die Barmer Krankenkasse dringt auf einen gezielteren Einsatz und mehr Transparenz bei Gesundheits-Apps auf Rezept. „Digitale Gesundheitsanwendungen sind für viele Menschen immer noch eine Blackbox“, sagte Vorstandschef Christoph Straub am Dienstag. Zu wenig Detailwissen und falsche Erwartungen führten dazu, dass sie zurückhaltend verordnet würden und der Einsatz oft vorzeitig abgebrochen werde. Zu kurz genutzte Apps verursachten aber Kosten ohne nennenswerten Nutzen. Daher brauche es für Versicherte zunächst eine Testzeit von 14 Tagen – statt der bislang gängigen Verordnung über 90 Tage.

Bestimmte Gesundheits-Apps sind seit Herbst 2020 auf Rezept zu bekommen. Ist eine App in ein amtliches Verzeichnis aufgenommen, können Ärztinnen und Ärzte sie auf Kosten der gesetzlichen Kassen verschreiben. Es geht etwa um Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen, oder digitale Tagebücher für Patienten. Nach Hochrechnungen dürften bis Ende vergangenen Jahres 600.000 Gesundheits-Apps bezogen auf gesetzliche Versicherte verordnet oder beantragt worden sein, erläuterte die Barmer.

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