Definition Was ist und macht eine Krankenkasse?
Mit „Krankenkasse“ werden die Träger einer Krankenversicherung bezeichnet. Im Falle von Krankheit, Mutterschaft oder nach einem Unfall übernehmen sie (teilweise) die Kosten für die Behandlung.

In Deutschland zählt die Krankenversicherung zu den Pflichtversicherungen – wobei eine (eingeschränkte) Wahlfreiheit zwischen den gesetzlichen und privaten Krankenkassen besteht. Ihre Aufgabenbereiche sind aber identisch.
Was ist eine Krankenkasse?
Krankenkassen sind Institutionen, bei denen sich Deutschlands Bewohner gegen die bei einer Krankheit und deren Behandlung entstehenden Kosten ab- beziehungsweise versichern können. Das Modell funktioniert dabei wie bei anderen Versicherungen ebenfalls: Versicherte zahlen monatlich eine bestimmte Prämie/Gebühr in die Krankenkasse ein, sollte es zu einem Leistungsfall kommen, übernimmt die Kosten dann in den meisten Fällen ganz oder anteilig die Krankenkasse des Versicherten.
Deutschland geht dabei international einen Sonderweg, denn das Gesundheitsversicherungssystem unterteilt sich hier in private und gesetzliche Krankenkassen. Letztere sind beispielsweise die Barmer oder AOK, zu den privaten Versicherern zählen unter anderem die LVM oder Allianz. Private Krankenkassen werden dabei privatwirtschaftlich geführt, während es sich bei gesetzlichen Krankenkassen um öffentlich-rechtliche Körperschaften handelt.
Verteilung und Unterschiede der Krankenkassen in Deutschland
In Deutschland sind rund 90 Prozent der Versicherten in einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Rest entfällt weitgehend auf die privaten Krankenkassen. Selbige versichern primär Gutverdiener, Beamte oder Selbständige. Ein gravierender Unterschied: Die Beitragshöhen der gesetzlichen Krankenkassen werden vom Gesetzgeber mitbestimmt und orientieren sich an der Höhe des Einkommens. Bei privaten Krankenkassen bilden diese den Preis hingegen selbst, er orientiert sich aber nicht am Einkommen, sondern unter anderem am Gesundheitszustand des Versicherten bei Eintritt in die PKV. Private Krankenkassen können Personen, die sich dort versichern lassen möchten, zudem ablehnen. Die gesetzlichen Krankenkassen im Regelfall nicht.
Ein weiterer Unterschied zeigt sich bei der Abrechnung. Ärzte, Apotheken und Gesundheitsorganisationen rechnen bei gesetzlich Versicherten unmittelbar mit der Krankenkasse ab. Versicherte zahlen lediglich, je nach Leistungsfall, eigenmächtig einen Zuschlag. Bei Versicherten der privaten Krankenkassen rechnen Ärzte und Co. unmittelbar mit dem Patienten ab. Sofern die Leistungen übernommen werden, kann sich dieser das Geld dann mit dem jeweiligen Erstattungssatz von der privaten Krankenkasse zurückholen.
Aufgaben der Krankenkassen
Die Aufgaben sind im Sozialgesetzbuch definiert. Demnach ist es Aufgabe der Krankenkassen, die Gesundheit ihrer Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder den Allgemeingesundheitszustand zu verbessern – selbiges enthebt die Versicherten aber nicht von der Mitwirkungspflicht an ihrer eigenen Gesundheit.
Krankenkassen sollen zudem eine vollwertige, medizinische und bedarfsgerechte Versorgung mitsamt deren Kostenübernahme sicherstellen. Dabei greift auch das solidarische Prinzip: Alle Versicherten zahlen fortlaufend Beiträge ein, nur Betroffene eines Gesundheitsfalls erhalten dann aber die beanspruchten und notwendigen Leistungen erstattet.
Die aus den Aufgaben abgeleiteten Leistungen unterscheiden sich zwischen Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung nur marginal, bei den privaten Krankenkassen können je nach gewähltem Vertrag aber erhebliche Unterschiede auftreten.
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