Bessere Bedingungen für Hausärzte Bundeskabinett beschließt GVSG

Von Natalie Ziebolz 2 min Lesedauer

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Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) verabschiedet, um parallel zur Krankenhausreform auch die ambulante Versorgung zu verbessern. Ziel ist es, den Zugang zu medizinischen Behandlungen zu erleichtern und die Attraktivität des Hausarztberufs zu erhöhen.

Mit einer Reihe neuer Gesetze will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Versorgung der Patienten sowohl in den Arztpraxen als auch in Kliniken und Krankenhäusern verbessern.(Bild:  Robert Kneschke – stock.adobe.com)
Mit einer Reihe neuer Gesetze will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Versorgung der Patienten sowohl in den Arztpraxen als auch in Kliniken und Krankenhäusern verbessern.
(Bild: Robert Kneschke – stock.adobe.com)

Das Bundeskabinett hat am 22. Mai den Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, den Zugang zu medizinischen Behandlungen für Patientinnen und Patienten zu erleichtern und die Attraktivität des Hausarztberufs zu steigern.

Attraktivere Bedingungen für Hausärzte

Ein zentrales Element des GVSG ist die Abschaffung der Budgetvorgaben für Hausarztleistungen. Hausärzte werden künftig vollständig für alle erbrachten Leistungen, einschließlich Hausbesuchen, vergütet. Dies soll dazu führen, dass mehr Ärzte bereit sind, neue Patienten aufzunehmen und die überfüllten Wartezimmer entlastet werden. Zudem entfällt die Notwendigkeit für Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen, jedes Quartal einen Arzttermin wahrzunehmen, da neue Versorgungspauschalen die bisherige Quartalslogik ersetzen.

Verbesserungen in der psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung

Das GVSG legt zudem einen besonderen Schwerpunkt auf die Verbesserung der psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung. Es werden zusätzliche Versorgungsaufträge geschaffen, um insbesondere vulnerablen Patientengruppen den Zugang zu erleichtern. Eine separate Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendpsychotherapeuten wird eingeführt, um deren speziellen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Stärkung der Pflege und Beteiligung von Patientenvertretern

Das Gesetz stärkt zudem die Rechte von Pflege- und Patientenvertretern. Ihre Beteiligungsrechte im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) werden ausgeweitet, um sicherzustellen, dass die Stimme der Pflege in Entscheidungsprozesse stärker einfließt. Entscheidungen des G-BA sollen beschleunigt und die Zusammenarbeit mit der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gesetzlich festgeschrieben werden.

Weitere Maßnahmen zur Versorgungsverbesserung

  • Besondere Honorierung für Hausärzte: Hausärzte, die bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten bieten und viele Haus- und Heimbesuche durchführen, werden zusätzlich honoriert.
  • Gründung kommunaler MVZ: Gemeinden und Städte erhalten erleichterte Möglichkeiten zur Gründung medizinischer Versorgungszentren (MVZ), um die lokale Versorgung zu verbessern.
  • Beschleunigte Bewilligungsverfahren: Patienten, insbesondere Kinder und Jugendliche mit schweren Krankheiten oder Behinderungen, erhalten besseren Zugang zu medizinisch notwendigen Hilfsmitteln durch beschleunigte Bewilligungsverfahren.
  • Transparenz der Krankenkassen: Die Service- und Leistungsqualität der Krankenkassen wird jährlich veröffentlicht, um den Versicherten eine bessere Orientierung zu bieten.

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