Definitionen Was ist bzw. was tut der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)?
Der Gemeinsame Bundesausschuss, auch unter der Abkürzung G-BA bekannt, gilt als das höchste Organ für Beschlüsse im Rahmen der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Seine Arbeit wirkt sich auf die medizinische Versorgung von über 73 Millionen Versicherten aus.
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Der Gemeinsame Bundesausschuss agiert als Dachorganisation für vier Organisationen, die die Selbstverwaltung im Gesundheitssystem zu ihrer Aufgabe gemacht haben.
Diese sind:
- die DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft),
- der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen),
- die KVB (Kassenärztliche Bundesvereinigung),
- die KZBV (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung).
Zudem gibt es für Organisationen im G-BA ein Recht auf Antragstellung und Mitberatung, wenn sie sich für Patientenrechte und die Selbstbestimmung von Patienten mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen engagieren - allerdings ohne Stimmrecht.
Eckdaten zum Gemeinsamen Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss wurde am 1. Januar 2004 im Rahmen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes gegründet. Er ist Nachfolger der Organisationen Ausschuss Krankenhaus, Bundesausschuss Ärzte/Zahnärzte, Bundesausschuss Krankenkassen und Arbeitsgemeinschaft Koordinierungsausschuss. Als Beschlussgremium, das im 5. Sozialgesetzbuch geregelt ist, ist er für die Richtlinien der gesundheitlichen Versorgung maßgeblich mitverantwortlich.
Die Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses
Hauptaufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses ist es, die medizinischen Leistungen für die Versicherten in der Bundesrepublik Deutschland zu konkretisieren und umzusetzen. Zudem wird die Qualität der Versorgung in den Praxen und Krankenhäusern analysiert und optimiert. Für seine Aufgabe hat der Gesetzgeber den G-BA ausdrücklich betraut und ihn unter die Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit gestellt.
Um die Arbeit effizienter gestalten zu können, hat der G-BA diverse Unterausschüsse gebildet. Aktuell sind dies die Unterausschüsse Ambulante spezialfachärztliche Versorgung, Arzneimittel, Bedarfsplanung, Disease-Management-Programme, Psychotherapie, Methodenbewertung, Qualitätssicherung, Veranlasste Leistungen und Zahnärztliche Behandlung.
Medizinische Versorgung sichern und optimieren
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, das mit der Aufgabe betraut ist, den Versicherten in Deutschland eine medizinische Versorgung zu sichern, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Diese Beschreibung lässt bereits erkennen, dass hier ein hoher Interpretationsspielraum besteht und zudem ein Spannungsfeld zwischen unterschiedlichen Interessen überbrückt werden muss. Beispiele für Einsatzfelder sind unter anderem der Bürokratieabbau, die evidenzbasierte Medizin und die Erarbeitung von Stellungnahmen.
Themen sind breitgefächert
Die Themen, mit denen sich der Gemeinsame Bundesausschuss auseinandersetzt, umfassen ein weites Feld. Beispielhaft sollen hier die häusliche Krankenpflege, Richtlinien für Impfungen, kieferorthopädische Behandlung und deren Anspruchsvoraussetzungen, die Krankenbeförderung, die Krebsfrüherkennung und die künstliche Befruchtung genannt werden. Der Nutzen für die Versicherten steht im Vordergrund und wird dabei bestmöglich mit ökonomischen Anforderungen verbunden. Per Presseinformation werden die Themen auch der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
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