Ersatzkassen Bundeskabinett macht Weg für Online-Sozialwahlen frei

Von Stephan Augsten 2 min Lesedauer

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Dank der Verabschiedung des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes steht allen Sozialversicherungsträgern künftig die Möglichkeit zur Online-Wahl offen. Die Ersatzkassen und die Deutsche Rentenversicherung Bund wollen diese digitale Wahloption 2029 einführen.

Vielen Versicherten soll bei den kommenden Sozialwahlen im Jahr 2029 eine Online-Wahlfunktion zur Verfügung stehen.  (Bild: ©  md3d - stock.adobe.com)
Vielen Versicherten soll bei den kommenden Sozialwahlen im Jahr 2029 eine Online-Wahlfunktion zur Verfügung stehen.
(Bild: © md3d - stock.adobe.com)

Die Sozialversicherung geht bei den Wahlen zur Selbstverwaltung neue digitale Wege. Mit der Absegnung des „Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes" ebnet das Bundeskabinett den Sozialversicherungsträgern den Weg, um ihren Versicherten neben der bisherigen Briefwahl auch eine Online-Wahl anzubieten.

Die technischen und organisatorischen Details sollen die Sozialversicherungsträger eigenständig in ihren Satzungen festlegen. Die Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund kündigten bereits an, nach der Verabschiedung der rechtlichen Rahmenbedingungen alle notwendigen Vorbereitungen für die Online-Sozialwahlen zu treffen. Den Versicherten soll diese Wahloption bei den nächsten Sozialwahlen 2029 zur Verfügung stehen.

Modellprojekt bestätigt Sicherheit des Verfahrens

Die Ersatzkassen konnten bereits 2023 praktische Erfahrungen mit der digitalen Stimmabgabe sammeln. Im Rahmen eines gesetzlich festgelegten Modellprojektes boten sie ihren wahlberechtigten Mitgliedern zusätzlich zur Briefwahl eine Online-Wahloption an. Uwe Klemens, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), ordnet die dort gemachten Erfahrungen ein: „Die Online-Wahl ist sicher, praktikabel und macht die Wahl attraktiv und zugänglich, gerade für Jüngere.“ Die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) entwickelten Sicherheitsanforderungen seien vollumfänglich erfüllt worden. Klemens begrüßt, dass „der Gesetzgeber auf den positiven Erfahrungen des Modellprojekts aufbaut und die Online-Wahl allen Sozialversicherungsträgern ermöglichen will".

Auch die Deutsche Rentenversicherung Bund bewertet die gesetzgeberische Initiative positiv. Hans-Werner Veen, ehrenamtlicher Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, begrüßt „ausdrücklich, dass Online-Wahlen künftig bei den Sozialwahlen möglich sein sollen". Die digitale Wahloption könne „ein zeitgemäßes, digitales Angebot schaffen, das die Möglichkeiten der Mitbestimmung der Versicherten sowie der Rentnerinnen und Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung verbessert", so Veen. Gleichzeitig fördere dies die Wahlbeteiligung und habe „eine Vorbildfunktion für demokratische Wahlen insgesamt".

Stärkung der demokratischen Beteiligung

Die Sozialwahlen gelten als wichtiger Bestandteil der Mitbestimmung in Deutschland. Alle sechs Jahre wählen die Mitglieder der Ersatzkassen und die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund versicherten Rentner ihre ehrenamtlichen Vertreter in die Selbstverwaltungsorgane. Diese entscheiden über die Verwendung der Beitragsgelder und treffen wesentliche Entscheidungen zu Haushaltsplänen, Satzungsleistungen und sozialpolitischen Aktivitäten. In der Rentenversicherung bestimmen die gewählten Ehrenamtlichen in den Bereichen Finanzen, Personal, Organisation und Rehabilitation mit. Die Soziale Selbstverwaltung sorgt dafür, dass die Interessen der Versicherten und Arbeitgeber gewahrt bleiben.

Die Online-Wahl soll nach dem Willen der Beteiligten die demokratischen Beteiligungsprozesse weiterentwickeln und die Soziale Selbstverwaltung stärken. Mit der gemeinsamen Initiative „Mitreden!" informieren Ersatzkassen und Deutsche Rentenversicherung Bund über die Soziale Selbstverwaltung und zeigen, wie Versicherte mitentscheiden können.

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