Datenschutz-Memorandum DGIM drängt auf bundesweite Opt-out-Regelung für Forschungsdaten

Von Stephan Augsten 2 min Lesedauer

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Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin, kurz DGIM, begrüßt das Anfang Juli veröffentlichte Memorandum des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Vereinfachung der medizinischen Forschung. Gleichzeitig hält die Fachgesellschaft eine bundesweite Opt-out-Lösung für Gesundheitsdaten und verschlankte Prüfverfahren für unabdingbar.

Die DGIM plädiert mit Blick auf einen vereinfachten Austausch von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken für eine Opt-Out- bzw. Widerspruchslösung.(Bild: ©  fotogestoeber - stock.adobe.com)
Die DGIM plädiert mit Blick auf einen vereinfachten Austausch von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken für eine Opt-Out- bzw. Widerspruchslösung.
(Bild: © fotogestoeber - stock.adobe.com)

Mit dem am 4. Juli 2025 online gestellten Memorandum zielt der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) darauf ab, datenschutzrechtliche Hürden in der Forschung abzubauen. Fürsprache erhält er nun durch die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin: „Wir befürworten ausdrücklich, dass der Hessische Datenschutzbeauftragte Professor Dr. Alexander Roßnagel Maßnahmen zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und Harmonisierung datenschutzrechtlicher Vorgaben in der medizinischen Forschung ergreift", erklärt Professor Dr. Claus Vogelmeier, Sonderbeauftragter der DGIM für Digitale Medizin. Der Spezialist für Pneumologie betont, dass dieser Ansatz ein hohes Datenschutz-Niveau wahre und gleichzeitig den tatsächlichen Anforderungen moderner Gesundheitsforschung Rechnung trage.

In ihrer Stellungnahme zum Memorandum hebt die DGIM insbesondere die Einordnung hervor, dass klinische Routinedaten abteilungsübergreifend genutzt werden dürfen. Dies spiegele die interdisziplinäre Realität vieler Studienprojekte wider und schaffe Rechtsklarheit für Forschende. Auch der vereinfachte Umgang mit bestehenden Datenschutzkonzepte wird hervorgehoben, da es ohne Abstriche beim Datenschutzniveau den administrativen Aufwand deutlich reduziere. „Damit verbessern sich die Möglichkeiten der Verbundforschung mit Gesundheitsdaten in Hessen deutlich", meint DGIM-Generalsekretär Professor Dr. med. Georg Ertl. Positive Effekte sind hier nach Auffassung der DGIM außerdem durch das vom HBDI bereitgestellte Musterformular für Anträge zur gemeinsamen Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch Zusammenschlüsse von Gesundheitseinrichtungen zu erwarten.

Opt-out-Prinzip als Forschungsbeschleuniger

Über die hessische Initiative hinaus fordert die DGIM bundesweit geltende Regelungen zum Wohle der Forschung. Gesundheitsdaten aus der Versorgungsroutine sollten demnach standardmäßig für wissenschaftliche Zwecke nutzbar sein, solange Patienten nicht aktiv widersprechen. „Ein solches Verfahren würde die Forschung erheblich beschleunigen und gleichzeitig die Rechte der Betroffenen wahren", betont DGIM-Generalsekretär Professor Dr. Georg Ertl.

Weiteren Handlungsbedarf sieht die Fachgesellschaft bei gesetzlichen Regelungen für Digitalisierung und KI-Einsatz in Forschung und Versorgung sowie beim projektbezogenen Austausch und der gemeinsamen Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Rahmen von Forschungskooperationen. Und auch die Vereinfachung der Antrags- und Prüfverfahren, die derzeit redundanter Bewertungen durch Ethikkommissionen und Datenschutzbeauftragte bedürfen, steht auf der Liste möglicher Verbesserungen.

Hessen als Vorreiter für bundesweite Lösungen

Die DGIM arbeitet bereits seit mehreren Jahren eng mit dem HBDI an konstruktiven Lösungsansätzen für Forschungsprojekte aus der Inneren Medizin zusammen. „Nur wenn wir bereits vorhandene Daten effizient und rechtssicher nutzen können, gelangen neue Erkenntnisse schneller zu den Patienten", unterstreicht Ertl. Als wissenschaftliche Fachgesellschaft hat die DGIM ein hohes Interesse an länderübergreifenden Lösungen im Datenschutzbereich und sieht das hessische Vorgehen als wichtigen Meilenstein. Hessen könne eine bundesweite Vorreiterrolle übernehmen und zeigen, wie praxisnaher Datenschutz und medizinische Spitzenforschung erfolgreich zusammenwirken.

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