DiGA-Report 2024 des SVDGV

DiGA: Vier Jahre Wachstum und kein Ende in Sicht

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Internationaler Vorreiter mit Optimierungsbedarf

Das deutsche DiGA-Modell hat international eine Pionierrolle eingenommen. Länder wie Frankreich und Belgien haben ihre Erstattungsprozesse für digitale Versorgungsangebote dem Deutschen nachempfunden. Auch Österreich und die Schweiz unternehmen Schritte hin zu einer digitaleren Versorgung. Allerdings fehlt es dort – laut den Autoren der Studie – bislang an einer übergreifenden Harmonisierung der Erstattungsregulierung für digitale Medizinprodukte.

Trotz des internationalen Erfolgs bestehen in Deutschland weiterhin Hürden für eine optimale DiGA-Nutzung. Besonders problematisch ist dabei die Tatsache, dass nur rund 17 Prozent der DiGA-Verordnungen eingelöst werden. Bei regulären Arzneimitteln wird zum Vergleich weniger als jedes zehntes Rezept nicht eingelöst. Dies lässt vermuten, dass umständliche Abläufe, Medienbrüche und lange Wartezeiten viele Patientinnen und Patienten daran hindern, ihre digitale Therapie zu beginnen.

Weitere Herausforderungen sind die zunehmende Bürokratie und überlappende Anforderungen in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit. Die Einhaltung dieser Vorgaben verursacht für DiGA-Hersteller zusätzliche Kosten in Höhe von 160.000 bis 270.000 Euro. Pro DiGA. Pro Jahr.

Insbesondere für Start-ups und mittelständische Unternehmen sind derartige finanziellen Mehrbelastungen als durchaus unternehmenskritisch einzustufen.

Für eine erfolgreiche Integration von DiGAs in die Regelversorgung müssen – so sind sich die Autoren der Studie sicher – Patientinnen und Patienten sowie die Leistungserbringer gleichermaßen besser über die Vorzüge der digitalen Behandlungsmethoden informiert werden. Laut einer Umfrage des GET.ON Instituts kennen erst knapp die Hälfte der Befragten den Begriff „DiGA“. Im Vorjahr waren es rund ein Drittel, die mit der Begrifflichkeit etwas anfangen konnten.

Zusätzlich müsse auch die Vergütung ärztlicher Leistungen im Zusammenhang mit DiGA muss verbessert werden. Aktuell werde lediglich die Verlaufskontrolle mit etwas weniger als acht Euro vergütet, während die Verordnung selbst im Rahmen der Grund- und Versichertenpauschale abgegolten wird. Dies biete wenig Anreiz für Leistungserbringer, DiGAs in ihre Behandlungspraxis zu integrieren, betonen die Autoren der Studie.

Weitere Informationen

Der DiGA-Report 2024 wurde von Diana Meskendahl, Referentin der Geschäftsführung beim SVDGV in Kooperation mit Tobias Bachmann, Head of Market Access bei Selfapy erstellt. Sie können den Report im Volltext über die Webseite des SVDGV beziehen.

Zum Download

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