Keine Medikamente an der Apotheke E-Rezept: Das Problem mit der Signatur

Von Natalie Ziebolz 3 min Lesedauer

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Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept deutschlandweit verpflichtend, doch die digitale Verschreibung läuft noch alles andere als reibungslos. Sowohl Ärzte als auch Patienten stoßen auf Herausforderungen.

Das E-Rezept stellt Ärzte und Patienten vor eine Fülle von Herausforderungen.(Bild:  Zerbor – stock.adobe.com)
Das E-Rezept stellt Ärzte und Patienten vor eine Fülle von Herausforderungen.
(Bild: Zerbor – stock.adobe.com)

Nach langem Hin und Her war es nun zum 1. Januar 2024 so weit: Das E-Rezept wurde deutschlandweit verpflichtend eingeführt. Rund läuft es jedoch noch lange nicht mit den digitalen Verschreibungen. Unter anderem machen die Praxisverwaltungssysteme, die für die digitalen Abläufe essentiell sind, Probleme: „Da es immer wieder zu Hard- und Software-bedingten Ausfällen kommt, muss der Gesetzgeber die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen endlich dazu verpflichten, die Voraussetzungen für einen reibungslosen Einsatz des E-Rezepts zu schaffen“, fordert Dr. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen, von der Politik. Es sei absurd, dass Arztpraxen, die jeden Monat erhebliche Servicepauschalen für die Wartung der PVS ausgeben müssten, auch noch für nicht verschuldete Probleme vom Gesetzgeber sanktioniert würden.

Gleichzeitig häufen sich auch die Berichte von Patienten und Patientinnen, die mehrmals eine Apotheke ansteuern mussten, da ihr Rezept noch nicht signiert vorlag. Ein Umstand, der nicht nur nervig, sondern auch lebensgefährlich sein kann. So erzählt etwa der Inhaber der Kosmos Apotheke in Bremen, Stefan Schwenzer, auf Linkedin, dass das Rezept eines Kunden für ein dringend benötigtes Asthma-Spray nicht signiert war. Dessen Arztpraxis war bereits geschlossen, dem Kunden blieb also nichts anderes übrig als eine Notaufnahme anzusteuern. Und dass diese eigentliche keine Zeit haben, um Patienten nachzuversorgen, die bereits beim Arzt waren, braucht an dieser Stelle eigentlich nicht erwähnt werden.

Signaturen im Überblick

Doch wie kann es überhaupt kommen, dass die Rezepte nicht signiert sind? Das kann natürlich an Internet- und Übertragungsproblemen liegen. Es lohnt sich, um diese Frage zu beantworten, allerdings auch einen Blick auf die Signatur-Möglichkeiten der Ärzte zu werfen: Komfort-, Stapel- und Einzelsignatur. Im Folgenden ein kurzer Überblick über die drei Varianten:

  • Einzelsignatur: Bei der Einzelsignatur muss der ausstellende Arzt seinen Heilberufeausweis (eHBA) für jedes Rezept ins Lesegerät stecken und den Signatur-PIN eingeben.
  • Komfortsignatur: Bei dieser Variante muss der Arzt den eHBA nur einmal in das dafür vorgesehene Lesegerät stecken – und dort lassen. Nachdem er den PIN eingegeben hat können 250 Signaturen erstellt werden. Erst dann ist eine erneute PIN-Eingabe notwendig. Der Praxissoftwarehersteller S3 Praxiscomputer weist jedoch darauf hin, dass bei der Komfortsignatur jedes verordnete Medikament zählt. Erhält ein Patient also drei Arzneimittel auf einmal, wird im System für jedes ein einzelnes Rezept erstellt und entsprechend auch im Kontingent verbraucht.
  • Stapelsignatur: Auch bei der Stapelsignatur können 250 E-Rezept abgearbeitet werden. Jedoch in einem Rutsch. Die Rezepte (oder andere Dokumente) werden dafür gesammelt, anschließend der eHBA eingesteckt, der PIN eingegeben und alle Dokumente sind gleichzeitig signiert.

Komfortsignatur nutzen

„Das e-Rezept wird erst durch die elektronische Signatur erstellt. Wenn Ärztinnen und Ärzte eine Stapelsignatur verwenden und diese erst mittags oder abends erstellen, haben ihre Patienten bis dahin kein gültiges Rezept.“, erklärt Pinkowski und empfiehlt Ärzten auf die Komfortsignatur zu setzen: „Die Komfortsignatur der PVS macht dagegen eine umgehende Signatur des Rezeptes möglich.“

Stefan Schwenzer hat noch einen weiteren Wunsch: „Mein Vorschlag für die #gematik: bitte das E-Rezept-Konzept noch einmal verbessern. Wie wäre es, eine noch nicht unterschriebene ‚Vorabversion’ des Rezeptes auf den TI-Server zu laden? Dann hätte die Apotheke bzw. der Patient schon mal die Möglichkeit, zu sehen was verordnet wurde. Wir können dann schon mal bestellen und nach erfolgter Signatur dann beliefern und abrechnen“, schreibt er in seinem Beitrag.

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