Definitionen Was ist die Telematikinfrastruktur?
Der Begriff „Telematik“ ist eine Kombination der Wörter „Telekommunikation“ und „Informatik“. Als Telematik wird die Vernetzung verschiedener IT-Systeme und die Möglichkeit bezeichnet, Informationen aus unterschiedlichen Quellen miteinander zu verknüpfen. In Kürze soll daraus das Gesundheitsnetz für Deutschland werden.
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Die Telematikinfrastruktur (TI) soll, laut gematik, einmal alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung vernetzen und den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen gewährleisten. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten.
Um allen Datenschutzanforderungen gerecht zu werden und insbesondere die medizinischen Daten von Patienten zu schützen, wird in der Telematikinfrastruktur auf starke Informationssicherheitsmechanismen gesetzt. Die sichere, verschlüsselte Kommunikation zwischen bekannten Kommunikationspartnern sowie der Schutz vor dem Zugriff auf sensible Informationen sind daher das Fundament der Telematikinfrastruktur.
Damit die sichere Kommunikation und der Schutz von sensiblen Informationen in der Telematikinfrastruktur langfristig gewährleistet sind, werden die verwendeten kryptographischen Verfahren durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig überprüft und an die neuesten Entwicklungen angepasst.
Verpflichtende und freiwillige Anwendungen
Die Telematikinfrastruktur bietet Versicherten und Leistungserbringern verschiedene Anwendungen. Diese lassen sich in Pflichtanwendungen und freiwillige Anwendungen unterscheiden. Zuletzt hat der Gesetzgeber die Vorgaben im eHealth-Gesetz, das Ende 2015 in Kraft getreten ist, aktualisiert.
Die Pflichtanwendungen sind für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen verbindlich. Dazu zählen der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, das elektronische Empfangen und Einlösen einer Verordnung (eVerordnung) mit der Karte sowie die Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite.
Ob Versicherte das Angebot der freiwilligen Anwendungen nutzen wollen, entscheiden sie ganz allein. Nur mit ihrer Zustimmung können beispielsweise Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegt oder eine versichertenbezogene Arzneimitteldokumentation angelegt werden. Die Hoheit über seine Daten liegt allein beim Patienten.
Zu den freiwilligen Anwendungen gehören:
--> Notfalldaten-Management
--> elektronischer Medikationsplan und Datenmanagement zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit
--> Anwendung der Versicherten
--> Elektronische Patientenakte
Praxen und Krankenhäuser sind bereits seit einigen Jahren mit Kartenterminals und die gesetzlich Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet. Damit ist der sogenannte Basis-Rollout abgeschlossen.
Basierend darauf gehören folgende Anwendungen laut gematik schon heute zum Alltag:
--> Versichertenstammdaten: Auf der elektronischen Gesundheitskarte sind die sogenannten Versichertenstammdaten gespeichert, die beim Arztbesuch in der Praxis oder im Krankenhaus eingelesen werden. Damit weist sich der Patient als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse aus, und der behandelnde Arzt kann mit diesen administrativen Daten die erbrachten Leistungen abrechnen. Zu den Stammdaten gehören die administrativen Daten des Versicherten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertenstatus sowie ergänzende Informationen wie zum Beispiel der Zuzahlungsstatus. Ändern sich die Stammdaten, erhält der Versicherte von seiner Kasse eine neue Karte.
--> Die lebenslang gültige Krankenversichertennummer ermöglicht die eindeutige Zuordnung vom Versicherten sowie Behandlungsinformationen, und auch genügend Speicherplatz, um z. B. lange Straßennamen und weitere Vornamen zu erfassen, sorgt für klare Daten. Zudem schützt das Lichtbild des Versicherten auf der eGK vor Missbrauch.
Neue Möglichkeiten durch Vernetzung
Die bundesweite, flächendeckende Vernetzung des Gesundheitswesens steht kurz bevor. Mit der Bereitstellung der Telematikinfrastruktur (TI) einher geht das sogenannte Versichertenstammdaten-Management online. Weitere Anwendungen, die dem Patienten und seiner Behandlung zugutekommen, werden schrittweise eingeführt.
Online-Abgleich der Versichertenstammdaten
Mit dieser Anwendung wird online geprüft, ob die Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte aktuell sind bzw. ob überhaupt ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht. Bei Bedarf werden die Daten aktualisiert. Ein Austausch der Karte – zum Beispiel bei Adress- oder Statusänderungen – ist dann nicht mehr notwendig. Diese Online-Überprüfung ist bei jedem ersten Patientenkontakt im Quartal verpflichtend.
Notfalldaten auf der Gesundheitskarte
Auf freiwilliger Basis können Versicherte künftig notfallrelevante Informationen auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen Die Ärzte können dann in einer Notsituation auf diese Daten zugreifen und erhalten so schnell einen Überblick zu Vorerkrankungen und möglichen medizinischen Zusammenhängen. Ein Notfalldatensatz enthält Angaben zu chronischen Erkrankungen, regelmäßig eingenommenen Medikamenten oder Allergien. Das kann im Notfall hilfreich sein. Nur Ärzte dürfen die Notfalldaten im Ernstfall auch ohne Patienteneinwilligung lesen, beispielsweise wenn der Betroffene bewusstlos ist. Über den Notfalldatensatz hinaus können auch Informationen über den Aufbewahrungsort Ihrer persönlichen Erklärungen angelegt werden. Persönliche Erklärungen sind:
--> ein Organspendeausweis,
--> eine Patientenverfügung oder
--> eine Vorsorgevollmacht.
In bestimmten Notfall- oder Behandlungssituationen sollen Ärzte durch diese Informationen erfahren können, dass es eine solche Erklärung gibt und wo sie zu finden ist (z. B. im Portemonnaie).
Sichere Kommunikation zwischen Leistungserbringern z. B. Ärzten (KOM-LE)
Ob Post, Fax oder einfach eMail – die Kommunikation zwischen Ärzten ist heute oftmals nicht sicher und führt vielfach zu zeitlichen Verzögerungen. Ein analoger Arztbrief wird nachträglich digitalisiert, damit die Daten in der Verwaltungssoftware der zweiten Praxis zur Verfügung stehen. Durch die Einführung der sicheren Kommunikation können Befunde auf elektronischem Wege rechtsverbindlich, sicher und kompatibel zwischen Ärzten auf freiwilliger Basis verschickt werden.
Die Migration von bestehenden Gesundheitsdatendiensten in die Telematikinfrastruktur zielt darauf ab, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern. Die hierzu als erste beispielhafte Anwendung vorgesehene elektronische Fallakte ermöglicht eine arztgeführte, sektorenübergreifende Dokumentation zu einem Behandlungsfall, wenn bspw. mehrere Heilberufler interdisziplinär in eine Behandlung eines Patienten eingebunden sind. Mit der Einwilligung des Patienten können behandlungsrelevante Informationen schnell, sicher und ohne Medienbrüche übertragen werden.
Auf freiwilliger Basis sollen alle Medikationsdaten, Arzneimittelverordnungsdaten und Therapievorschlagsdaten für einen Patienten dokumentiert werden können. Der behandelnde Arzt bzw. der Apotheker erhalten so einen strukturierten Überblick darüber, welche Medikamente die Patientin oder der Patient aktuell einnimmt. Nicht selten haben Ärzte und Apotheker bislang keinen vollständigen Überblick über die aktuelle bzw. vor kurzem eingenommene Medikation. Das birgt ein enormes Risiko unerwünschter Arzneimittelwechselwirkungen sowie die Gefahr von Fehl- und Doppelverordnungen. Aber auch dem Patienten müssen verständliche Informationen zu seiner Arzneimitteltherapie vorliegen, die ihn in die Lage versetzen, die Arzneimittel richtig anzuwenden und notwendige risikominimierende Maßnahmen zu befolgen.
Nutzen der Telematikinfrastruktur
Die Telematikinfrastruktur tritt an, das sicherste elektronische Kommunikationsnetzwerk zu werden, das es im deutschen Gesundheitswesen jemals gab. Als einheitliche sektorenübergreifende Plattform für die elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen soll die Telematikinfrastruktur den Informationsaustausch zwischen den Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Angehörigen anderer Heilberufe erleichtern. Davon sollen alle an der Patientenversorgung Beteiligten gleichermaßen profitieren. Dabei werden die Vorgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit im Gesundheitswesen eingehalten.
Darüber hinaus soll die Telematikinfrastruktur weitere Vorteile mit sich bringen:
--> Das digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens soll ein digitales Verzeichnis etablieren, über das alle angebundenen Einrichtungen sowie ihre Organisationen sicher untereinander kommunizieren können.
--> Es erleichtert eine einrichtungs- und sektorenübergreifende Versorgung. IT-Inseln und Medienbrüche werden vermieden.
--> Patientenanwendungen wie elektronische Notfalldaten oder ein elektronischer Medikationsplan sollen flächendeckend angeboten werden können. Bei unbekannten Patienten unterstützen solche Informationen bei einer zielgerichteten Diagnostik und Therapie.
--> Es gibt ein einheitliches Konzept für Datenschutz und Datensicherheit inklusive einer offiziellen Zertifizierung der eingesetzten technischen Komponenten (z. B. Kartenterminals) durch öffentliche Prüfstellen. Das erhöht die Rechtssicherheit für die Anwender und schafft beim Patienten Vertrauen in die elektronische Übermittlung seiner sensiblen Daten.
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