Definition Was ist die elektronische Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte ist ein institutionenübergreifendes Medium zur elektronischen Speicherung von Patientendaten. Diese Daten umfassen beispielsweise Behandlungen und Diagnosen. Die Akte dient ebenfalls als Kommunikationsmedium.
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Als wichtiger Eckpfeiler der Kommunikation zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen hat die elektronische Patientenakte das Ziel, für eine Integration und Vernetzung der Informationen zu sorgen. Sie dient der Vereinheitlichung der verschiedenen Schnittstellen der telemedizinischen Netzwerk-Infrastruktur. Dazu gehören behandelnde Ärzte, Fachbereiche und sonstige Akteure in der Gesundheitsversorgung.
Anders als die elektronische Krankenakte (EKA) wird die elektronische Patientenakte nicht nur innerhalb einer bestimmten Institution sondern institutionenübergreifend angewandt. Neben Daten über Therapien und Diagnosen beinhaltet sie sämtliche weiteren verfügbaren Patientendaten, darunter etwa auch Unverträglichkeiten in Bezug auf bestimmte Medikamente.
Damit soll die eAkte sämtlichen an der Gesundheitsversorgung Beteiligten einen vereinfachten und rechtssicheren Zugang zu den Patientendaten ermöglichen.
Standardisierung und Internationalisierung
Die elektronische Patientenakte sieht bestimmte Standards zur Speicherung und Aufbereitung von Informationen vor. Auf diese Weise soll die Schnittstellenproblematik der Akteure und Leistungserbringer überwunden werden. Ziel ist eine Beschleunigung und Vereinheitlichung des gesamten Behandlungsprozesses der Patienten. Insbesondere im internationalen Umfeld steigt die Bedeutung der eAkte, da die bislang oft inkompatiblen Schnittstellen durch die Vereinheitlichung der Informationen kooperieren können.
Integration und Herausforderungen
Die ePatientenakte stellt mehrere Anforderungen an die technische und organisatorische Integration. Im Sinne der effizienten Kooperation sind sämtliche Akteure der Gesundheitsversorgung miteinander über ein elektronisches Netzwerk verbunden. Herausforderungen betreffen die von Akteur zu Akteur unterschiedlichen Informationssysteme sowie die eindeutige Identifikation der Pateinten. Bei der Übermittlung der Patientendaten innerhalb dieses Netzwerks spielen strenge Datenschutzbestimmungen eine große Rolle. Zudem sind einerseits die individuellen Interessen der Gesundheitsakteure zu berücksichtigen und gleichzeitig Einheitlichkeit zu wahren, damit es nicht zu Insellösungen kommt.
Gesetzliches Rahmenwerk
Eine wichtige gesetzliche Grundlage findet sich auf Basis des Das Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Jahr 2004. In § 67 SGB V fordert das Gesetz die baldige und umfassende Ersetzung papiergebundener Kommunikation durch elektronische Übermittlung von Daten. Im Sinne der Optimierung der Wirtschaftlichkeit und der Qualität sollen maschinell verwertbare Daten über Behandlungsberichte, Diagnosen, Therapieempfehlungen und andere Patientendaten die bisherige Papierkommunikation ersetzen. Zudem sollen Krankenkassen, Verbände und Leistungserbringer diesen Übergang zur elektronischen Kommunikation unterstützen.
Krankenkassen dürfen zudem gemäß § 68 SGB V den Versicherten finanzielle Unterstützung gewähren, wenn es um Dienstleistungen Dritter geht, bei denen Patientendaten elektronisch gespeichert werden. Die Satzung der jeweiligen Krankenkassen regelt Näheres. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bietet Versicherten mehrere verpflichtende und freiwillige Anwendungen. Die elektronische Patientenakte gehört gemäß SGB V §291a zu den freiwilligen Anwendungen.
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