Schleswig-Holstein Landtag beschließt Änderung des Landeskrankenhausgesetzes

Von Johannes Kapfer 1 min Lesedauer

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Eine bessere Bereitstellung und Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken ist künftig in Schleswig-Holstein möglich. Der dortige Landtag hat der Änderung des Landeskrankenhausgesetzes zugestimmt.

Der Digitalisierungsminister des Landes Schleswig-Holstein, Dirk Schrödter, sieht im neuen LKHG großes Potenzial für den Digitalstandort Schleswig-Holstein.(©  Frank Peter)
Der Digitalisierungsminister des Landes Schleswig-Holstein, Dirk Schrödter, sieht im neuen LKHG großes Potenzial für den Digitalstandort Schleswig-Holstein.
(© Frank Peter)

Bislang war in Schleswig-Holstein laut Landeskrankenhausgesetz (LKHG) keine Möglichkeit vorgesehen, Patientendaten ohne Einwilligung der Betroffenen für Forschungszwecke zu verarbeiten. Diese Beschränkungen im LKHG hatten vor allem Auswirkungen auf Forschungsbereiche, bei denen ohne eine solide Datenbasis wenig Fortschritt möglich ist – etwa im Bereich Künstlicher Intelligenz.

„In unseren Krankenhäusern liegen derzeit unzählige Gesundheitsdaten, die für die medizinische Forschung von höchster Bedeutung sind, einfach ungenutzt herum“, sagte Digitalisierungsminister Dirk Schrödter im schleswig-holsteinischen Landtag. Die landeseigenen Forscherinnen und Forscher hätten im klinischen Bereich bislang keinen ausreichenden Zugang zu diesen vorhandenen Daten gehabt. Darunter hätten innovative Therapiemöglichkeiten gelitten und Schleswig-Holstein hätte deswegen einen signifikanten Standortnachteil gehabt.

Dabei sei die Novelle des LKHG – laut Minister Schrödter – lediglich ein erster Schritt zur umfassenden Nutzung von Datenschätzen im „echten Norden“. Eine umfassende Verwendung bislang nicht genutzter Daten sei das Ziel, betonte er. Damit wolle man Lösungen für die großen gesellschaftlichen Aufgaben finden. Er sprach dabei von einem breiten Anwendungsspektrum, welches von der Energie- und Klimawende bis hin zur Mobilität der Zukunft reicht.

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