MEDICA: Positionspapier der DGTelemed Ohne Telekooperationen drohen Versorgungslücken

Von Nicola Hauptmann 3 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Muss die Verfügbarkeit von Fachärzten immer an Präsenz und Standort geknüpft sein? Die DGTelemed empfiehlt dringend, hier umzudenken und telekooperative Leistungen als gleichwertig anzuerkennen. In einem neuen Positionspapier begründet sie ihr Anliegen und formuliert Voraussetzungen und Finanzierungsempfehlungen für digital gestützte Versorgungsnetzwerke.

Gemeinsam für eine bedarfsorientierten Krankenhausversorgung mit Telemedizin: Günter van Aalst, stellv. DGTelemed-Vorstandsvorsitzender, Prof. Dr. med. Gernot Marx, FRCA, DGTelemed-Vorstandsvorsitzender, und Dr. Gerald Gaß, DKG-Vorstandsvorsitzender auf dem  Hospital of the Future der Medica 2025 vor. (v. l. n. r.).(Bild:  DGTelemed)
Gemeinsam für eine bedarfsorientierten Krankenhausversorgung mit Telemedizin: Günter van Aalst, stellv. DGTelemed-Vorstandsvorsitzender, Prof. Dr. med. Gernot Marx, FRCA, DGTelemed-Vorstandsvorsitzender, und Dr. Gerald Gaß, DKG-Vorstandsvorsitzender auf dem Hospital of the Future der Medica 2025 vor. (v. l. n. r.).
(Bild: DGTelemed)

Kooperationen zwischen Krankenhäusern werden eine Schlüsselrolle spielen bei der Umsetzung der Krankenhausreform. Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz sollen unter anderem die Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen und Kooperationsmöglichkeiten zwischen Krankenhäusern und weiteren Leistungserbringern erweitert werden. In der vorgeschlagenen Neufassung des Paragraphen 135e (SGB V) wird als ein Kriterium für eine Kooperation die Entfernung zwischen den Gebäuden herangezogen: Im Gesetzentwurf ist der Abstand mit 2 Kilometern definiert, die Bundesratsschüsse empfehlen eine Ausdehnung auf 5 Kilometer Meter – aber ist dieser Fokus auf die räumliche Nähe noch zeitgemäß? Derzeit werde Facharztverfügbarkeit mit Anwesenheit und Standort verknüpft, das sei „in dieser Ausschließlichkeit nicht mehr sachgerecht, da die Leistungen auch telekooperativ erbracht werden können. Digitale Tumorkonferenzen, Tele-Intensivmedizin oder telegeriatrische Konsile sind längst erprobt und garantieren eine qualitativ hochwertige Versorgung“, schreibt die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed) in ihrem neuen Positionspapier zur bedarfsorientierten Krankenhausversorgung mit Telemedizin. Prof. Dr. med. Gernot Marx, FRCA, der Vorstandsvorsitzende der DGTelemed, und sein Stellvertreter Günter van Aalst haben das Papier auf der Messe Medica in Düsseldorf vorgestellt.

Unterstützung erhielten sie dabei vom Vorsitzenden der Deutschen Krankenhausgesellschaft Dr. Gerald Gaß: „Krankenhausversorgung wird künftig zentraler organisiert – gerade komplexe Leistungen werden konzentriert. Zugleich muss die wohnortnahe Versorgung sichergestellt werden“, umreißt er die Ausgangslage. Telemedizin könne, bei zunehmender Ressourcenknappheit, eine entscheidende Rolle spielen: „Daher müssen Telekooperationen eine Regeloption werden als gleichwertige Kooperationsmöglichkeit zur Präsenzmedizin.“

Genau das ist auch die Kernforderung der DGTelemed: Telekooperation soll als gleichwertig und ergänzend zur Präsenzversorgung als fester Bestandteil der Regelversorgung anerkannt und genutzt werden, um medizinisches Fachwissen zeit- und ortsunabhängig verfügbar zu machen. Dazu ist auch das Standortprinzip zu modernisieren und anzupassen. „Telekooperationen ermöglichen Krankenhäusern, zusätzliche Unterstützung dauerhaft einzuholen“, verdeutlicht Prof. Dr. Marx. „Und das nicht nur in Form von Telekonsilen, sondern auch als grundsätzliche telemedizinische Mitbehandlung, um vor Ort nicht verfügbare Expertise permanent in die Behandlung einbeziehen zu können.“

Die DGTelemed beschreibt in ihrem Positionspapier – zweitens – die Voraussetzungen, die für gelingende Telekooperationen erfüllt sein müssen:

  • verbindliche Organisation,
  • geeignete technische Infrastrukturen sowie
  • eine möglichst einheitliche Vertrags- und Prozessstruktur.

Konkret empfiehlt die Gesellschaft eine Bündelung des Konsilgeber-Angebots bei (Supra)Maximalversorgern. Diese decken ein breites Indikationsspektrum ab und können eine qualitätsgesicherte, interdisziplinäre Versorgung 24/7 sicherstellen, wie der stellvertretende Vorstandsvorsitzender der DGTelemed Günter van Aalst erläuterte.

Bildergalerie
Bildergalerie mit 6 Bildern

Stellt sich die Frage: Wer soll das bezahlen? Auch dazu hat die DGTelemed, in einem dritten Schwerpunkt, einen Lösungsvorschlag formuliert: die Beantragung über den Krankenhaustransformationsfonds (KHTF). Vorhaben zur Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen zwischen Krankenhäusern, einschließlich der Schaffung der Voraussetzungen für die Durchführung robotergestützter Telechirurgie sind laut KHTF-Verordnung förderfähig. Die DGTelemed sieht nun die Verantwortlichen in den Bundesländern am Zug: Sie empfiehlt den Ländern, „aktiv konzeptionelle Schwerpunkte und Rahmenbedingungen für die Nutzung und Förderung aus dem KHTF festzulegen und hiermit den Auf- und Ausbau professioneller digital-gestützter Versorgungsnetzwerke zwingend vorzusehen, einzufordern und zu fördern.“

Das Positionspapier„Bedarfsorientierte Krankenhausversorgung mit Telemedizin effizient, qualitätsvoll und sicher gestalten“ ist auf der Website der DGTelemed veröffentlicht.

(ID:50631071)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung