Definition Was ist ein Arzneimittelinformationssystem – und wozu dient es?

Von Casablanca 2 min Lesedauer

Arzneimittelinformationssysteme sind ein wichtiger Baustein einer fortschrittlichen, digitalen und ineinander vernetzten Medizin – und finden im Gesundheitssystem Anwendung. Typischerweise setzen sie sich aus mehreren Datenbanken zusammen.

Arzneimittelinformationssysteme bündeln relevante Informationen zu den zugelassenen Arzneimitteln.(Bild:  aga7ta – stock.adobe.com)
Arzneimittelinformationssysteme bündeln relevante Informationen zu den zugelassenen Arzneimitteln.
(Bild: aga7ta – stock.adobe.com)

Arzneimittelinformationssysteme (kurz: AIS) bündeln relevante Informationen zu den in Deutschland mehr als 60.000 zugelassenen Arzneimitteln sowie den bei diesen eingesetzten Wirkstoffen – wovon mehr als 12.000 existieren. Um bei dieser Menge sowohl die Übersicht zu wahren, zumal allein rund 21.000 Medikamente nicht verschreibungspflichtig sind, ist es von großer Bedeutung, dass alle in die Arzneimittelanwendung involvierten Parteien jederzeit Zugriff auf relevante Informationen haben – was wiederum die Arzneimittelinformationssysteme sicherstellen sollen.

Sie darin gebündelten Informationen werden sowohl von Ärzten genutzt, die gegebenenfalls Rezepte für bestimmte Arzneimittel ausstellen, als auch von Apotheken bei der Beratung oder von Patienten bei der Medikamentation. Parallel dazu entsteht im Hintergrund ein Netzwerkeffekt: Zwischen Patienten, Analysten, Herstellern, Forschern und beispielsweise Apothekern. In das Arzneimittelinformationssystem AMIce vom Bund sind mehrere Datenbanken unter einem Dach gebündelt, um möglichst lückenlose und umfangreiche Informationen aus verlässlicher Hand zu liefern.

Zu den integrierten Datenbanken zählen beispielsweise:

  • die vom Paul-Ehrlich-Institut,
  • die Datenbank der Körperschaft Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM),
  • Daten vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Zugriff auf das Arzneimittelinformationssystem

Einige, aber nicht alle Bestandteile vom Arzneimittelinformationssystem sind öffentlich frei und kostenlos zugänglich. Für die Öffentlichkeit wurden dabei nur die Informationen sichtbar gemacht, die für diese tatsächlich einen konkreten Nutzen bieten – zum Beispiel solche zu Wechselwirkungen oder generell Gebrauchshinweise. Des Weiteren gibt es noch fachspezifische Teile, deren Informationen lediglich den relevanten Gruppen zur Verfügung stehen – beispielsweise Apotheken, Arzneimittelüberwachungsbehörden oder den medizinischen Diensten der jeweiligen Krankenkassen.

Das Arzneimittelinformationssystem enthält sowohl Datensätze zu aktuell zugelassenen und sich im Umlauf befindlichen Arzneimitteln als auch solchen, die in der Vergangenheit zugelassen waren, es heute aber nicht mehr sind. Bei gebrauchsfertigen Arzneimitteln finden sich da beispielsweise der Handelsname sowie Wirkstoff, die Zulassungsnummer und andere rechtlich relevante Daten, die typischerweise direkt vom Hersteller hinterlegt und von den jeweiligen Behörden ergänzt werden.

Der Teil des Arzneimittelinformationssystems, der öffentlich eingesehen werden kann, enthält vier Module: Arzneimittel, Stoffe, rechtsverbindliche Stoffbezeichnungen und Chargenprüfung.

Arzneimittelinformationssystem für Bundesländer und den Medizinischen Dienst

Behörden, die auf die eine oder andere Weise in dem System arbeiten oder darauf Zugriff erlangen müssen, erhalten separate Berechtigungen – zum Beispiel solche, die über klinische Studien informieren. Für Medizinische Dienste und Krankenkassen wird ein gesonderter Zugang bereitgestellt, welche diesen beim Medizinischen Dienst Bund in Essen beantragen können.

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