Arzneimittel Apotheke: beraten ja, therapieren nein

Von Susanne Ehneß 1 min Lesedauer

Gemäß der geplanten Änderung des Arzneimittelgesetzes sollen verschreibungspflichtige Medikamente in bestimmten Fällen von Apothekern auch ohne ärztliche Verordnung abgegeben werden dürfen – für Dr. Ulrich Tappe vom Berufsverband der niedergelassenen Gastroenterologen ein „fatales Signal“.

Apotheken können beraten und aufklären, sollten aber nicht über Therapien entscheiden, mahnt der Berufsverband niedergelassener Gastroenterologen.(Bild: ©  Aliaksandr – stock.adobe.com)
Apotheken können beraten und aufklären, sollten aber nicht über Therapien entscheiden, mahnt der Berufsverband niedergelassener Gastroenterologen.
(Bild: © Aliaksandr – stock.adobe.com)

Die Wirkung der einzelnen Arzneimitteln dürfte Ärztinnen und Apothekern wohlbekannt sein. Sollten Apotheker Medikamente also auch ohne ärztliche Verschreibung ausgeben dürfen? Dr. Ulrich Tappe vom Berufsverband der niedergelassenen Gastroenterologen (bng) lehnt das ab. „Wenn der Apotheker ohne umfassende Anamnese und gesicherte Diagnose in die Verordnung eingreifen dürfte, würde der Therapieerfolg auf unkontrollierbare Weise in Frage gestellt“, warnt er. Die Freigabe der Entscheidung über verordnungspflichtige Medikamente sei eine gesundheitsgefährdende Grenzüberschreitung zwischen den Kompetenzen der Berufsgruppen.

Eine geplante Änderung des Arzneimittelgesetzes soll genau dies aber ermöglichen. Verschreibungspflichtige Medikamente sollen demnach in bestimmten Fällen von Apothekern auch ohne ärztliche Verordnung ausgegeben werden dürfen. „Die Tatsache, dass diese Regelungen zunächst nur sehr restriktiv auf spezielle Umstände zugeschnitten sind, darf nicht darüber hinweg täuschen, dass hier ein fatales Signal gesetzt wird“, sagt Dr. Tappe.

Letztlich habe der Gesetzgeber die Ärzte auch unter Regressandrohung zu wirtschaftlicher Verordnung verpflichtet. „Es ist mehr als fraglich, ob die von Ministerin Warken im Zuge der Lockerung von Medikamentenverordnungen erwarteten Einsparungen die nicht mehr wirtschaftlich geprüften Kostensteigerungen bei der unkontrollierten Arzneimittelabgabe durch Apotheker wett machen können“, so Dr. Tappe.

Laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sollen die Vor-Ort-Apotheken gestärkt werden. Dazu gehören eine Anpassung der Vergütung und Bürokratieabbau, aber eben auch ein Ausbau der Kompetenzen: Impfmöglichkeiten und pharmazeutische Dienstleistungen sollen ausgeweitet sowie die Medikamenten-Abgabe ermöglicht werden. Weitere Infos zum genauen Fahrplan zur Apothekenreform finden Sie auf der entsprechenden Website des Bundesgesundheitsministeriums.

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