Aufstockung Bayern verdoppelt Förderung für Digitalisierung in Pflege

Von Stephan Augsten 2 min Lesedauer

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Mit dem Komplementär-Förderprogramm „100% WLAN-Strategie“ verdoppelt der Freistaat Bayern die mögliche Fördersumme zur digitalen Aufrüstung von Pflegeeinrichtungen. Mit der Bereitstellung von 15 Millionen Euro bis 2027 will die Landesregierung den Eigenanteil der Einrichtungen auf 20 Prozent senken.

Das Komplementärförderprogramm „100% WLAN-Strategie“ soll die Digitalisierung der Pflege auf verschiedenen Ebenen vorantreiben.(Bild:  © xyz+ - stock.adobe.com)
Das Komplementärförderprogramm „100% WLAN-Strategie“ soll die Digitalisierung der Pflege auf verschiedenen Ebenen vorantreiben.
(Bild: © xyz+ - stock.adobe.com)

Wollen Pflegeeinrichtungen in ihre IT-Infrastruktur investieren, können sie laut § 8 Abs. 8 SGB (Sozialgesetzbuch) XI bereits seit 2019 Bundesfördermittel aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung beantragen. Die Förderquote liegt dabei bei 40 Prozent der Anschaffungs- und Schulungskosten sowie maximal 12.000 Euro. Bayern hat sich nun dazu entschieden, diese Summe auf das Doppelte aufzustocken, so dass Pflegeeinrichtungen bis zu 24.000 Euro geltend machen und den Eigenanteil auf 20 Prozent reduzieren können.

Das Komplementärförderprogramm „100% WLAN-Strategie“, das unter dem Motto „Pflege vernetzen. Menschen verbinden“ steht, verfolgt laut Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach (CSU) klare Ziele: „Damit wollen wir die Pflegekräfte unterstützen und digitale Tools in den Versorgungsalltag bringen.“ Insgesamt stellt der Freistaat Bayern hierfür 15 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet und wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch, wie aus dem Merkblatt zum Förderprogramm hervorgeht.

Sowohl stationäre als auch ambulante Pflegeeinrichtungen, die nach § 71 SGB XI zugelassen sind und in Bayern betrieben werden, können die Förderung in Anspruch nehmen. Die Antragstellung erfolgt direkt beim Bayerischen Landesamt für Pflege, das als Bewilligungsbehörde die Abwicklung der Förderanträge übernimmt. Voraussetzung für die Bewilligung ist ein Zuwendungsbescheid der zuständigen Pflegekasse, der nach dem 1. April 2025 erlassen wurde. Die Einrichtungen müssen dabei auch Angaben zu möglichen Beihilfen nach EU-Recht machen, um die Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht sicherzustellen.

Förderfähige Maßnahmen

Die Förderung umfasst einmalige Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung, die der Entlastung der Pflegekräfte dienen, die pflegerische Versorgung fördern oder auf eine stärkere Beteiligung der Pflegebedürftigen abzielen. Dazu zählen beispielsweise die WLAN-Infrastruktur für stationäre und ambulante Einrichtungen, IT-Endgeräte für die Pflegedokumentation, Software für Pflegeorganisation und -dokumentation und digitale Kommunikationssysteme. Zudem sind auch die Kosten der Inbetriebnahme förderfähig, etwa der Erwerb von Softwarelizenzen, die Ersteinrichtung oder auch notwendige Personalschulungen.

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