Die Telemedizin im Gesundheitswesen birgt einige Vorteile. Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes (TFG) ist deshalb auch die Telemedizin bei Blut- und Plasmaspenden erlaubt. Dazu hat das Bundesministerium für Gesundheit im Juni diesen Jahres noch eine Verordnung veröffentlicht. Doch es hagelt Kritik: Die Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie (DGTI) fordert unter anderem mehr Studien zur telemedizinischen Blutspende.
Im Referentenentwurf zur Telemedizin bei Blut- und Plasmaspenden heißt es, dass spezifische Anforderungen an das Personal und die Technik vorgesehen werden, um die Spendersicherheit zu gewährleisten.
Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes (TFG) am 11. Mai 2023 geriet die Telemedizin stärker ins Visier: Schließlich sieht der Beschluss vor, dass der Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Durchführung von Blut- und Plasmaspenden grundsätzlich zulässig werden soll. Sicher ist, dass die Telemedizin im Gesundheitswesen Vorteile bietet: Denn vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels ermöglicht es die Telemedizin, dass Ärztinnen und Ärzte während der Blutspende nicht mehr anwesend sein müssen, sondern digital per Video zugeschaltet werden können – das heißt, weder bei der Feststellung der Spendentauglichkeit noch bei der Blutspende selbst. Anstelle der Ärzteschaft könnten auch nicht-medizinisch ausgebildete Fachleute die Blutspende durchführen. Nichtsdestotrotz geriet die Blutspende per Telemedizin aber in Kritik.
Nach der erbrachten Stellungnahme der Bundesärztekammer, die das Vorhaben bereits monierte, weil die Sicherheit des Spenders gefährdet sein könnte, folgte schließlich der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit im Juni diesen Jahres, in dem unter Aufstellung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen die Durchführung von Spende-Terminen und die Blut-Plasma-Versorgung in Deutschland weiterhin sichergestellt werden soll.
Die Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie (DGTI) begrüßte zunächst die Vorteile der Digitalisierung in der Medizin. Professor Dr. med. Holger Hackstein, Präsident der DGTI, erklärte: „Wir unterstützen es ausdrücklich, dass der Gesetzgeber nach Wegen sucht, viele Blutspenden zu ermöglichen, auch über Möglichkeiten der Digitalisierung.“
Doch auch die DGTI betrachtet den Entwurf des Bundesministeriums kritisch: „Um die Gesundheit der Spendenden im Vorfeld und Verlauf der Spende und damit die Sicherheit des Blutspende-Verfahrens insgesamt sicherzustellen, halten wir die Anwesenheit eines Arztes oder einer Ärztin für dringend geboten“, sagte Dr. med. Sven Peine, Leiter des Instituts für Transfusionsmedizin am UKE Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. „Per Videoübertragung können Ärztinnen und Ärzte den tatsächlichen Gesundheitszustand des potenziellen Spendenden schlechter beurteilen: Bekommt die potenziell spendende Person gut Luft, ist sie bleich oder sind ihre Lippen leicht bläulich? Wenn ich der Person gegenübersitze, fällt diese Einschätzung leichter.“ Dabei stellte er infrage, was im Hinblick auf die Gesundheit des Patienten denn geschehen kann, wenn lediglich Befunde, aber nicht der Patient oder die Patientin selbst gesehen werden kann. Dabei betonte Peine auch, dass die Menschen auf der anderen Seite ebenso leichter gewisse Dinge aussprechen und auf Beschwerden hinweisen, wenn sie persönlich mit den Ärzten reden statt mit dem Monitor. „Hier schließen sich auch immer Fragen nach der ärztlichen Haftung und dem Unterlaufen der ärztlichen Sorgfaltspflicht an – dies ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.“
Blutspenden in Deutschland sind sehr sicher und das läge laut dem hamburger Chefarzt unter anderem am Transfusionsgesetz, „das in seiner bisherigen Form klare Rahmenbedingungen für die Blutspende festsetzt“. Deshalb – aber auch, weil während der Spende eine umfassende Betreuung und Sicherheit durch die Ärzte gewährleistet wird – schenken viele Menschen dem Verfahren ihr Vertrauen. Denn qualifiziertes Personal könne bei plötzlich auftretenden Beschwerden wie Kreislaufproblemen schnell handeln. Das große Vertrauen der Spenderinnen und Spender in die gute Betreuung sei die Grundlage dafür, dass Deutschland ausreichend mit sicheren Blutprodukten versorgt wird.
Außerdem betonte Hackstein, dass eine Gefahr in der Beeinträchtigung von Versorgungs- und Qualitätsstandards mit der Betreuung durch andere Berufsgruppen bestünde und damit würde man nicht nur die Gesundheit der Menschen aufs Spiel setzen, sondern auch die Bereitschaft zur Blutspende. Das könnte sich besonders bei Erstspendern negativ auswirken.
Auch ohne die Telemedizin-Blutspende-Verordnung ist die Durchführung von Spenden-Terminen in Deutschland sichergestellt. Zudem gibt es derzeit keine wissenschaftlichen Erkenntnisse dafür, dass die Blutspendebereitschaft in der Bevölkerung steigt oder die Versorgungssicherheit in Deutschland profitiert, wenn Ärztinnen und Ärzte bei der Blutspende nicht mehr vor Ort sind.
Professor Dr. med. Holger Hackstein, Präsident der DGTI.
„Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollte eine so tiefgreifende Änderung im Transfusionsgesetz wie die telemedizinische Blutspende zwingend auf Basis gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse geschehen“, sagte Hackstein. „Daher fordert die DGTI die Gewinnung weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse gemäß den Grundsätzen evidenzbasierter Medizin.“ Peine fügte dem hinzu, dass gerade die Menschen, die zuvor auch aktiv Blutspenden waren, in den nächsten Jahren ausscheiden und viele von ihnen selbst auf Blutkonserven angewiesen sein werden.
Stand: 08.12.2025
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