DefinitionWas ist und macht die Bundesärztekammer?
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Als Spitzenorganisation der Selbstverwaltung der bundesdeutschen Ärztinnen und Ärzte vertritt die Bundesärztekammer (BÄK) die berufspolitischen Interessen Ihrer Mitglieder. Sie fungiert als Arbeitsgemeinschaft der 17 deutschen Ärztekammern.
Die Bundesärztekammer ist die Spitzenorganisation der Ärztinnen und Ärzte
(Bild: aga7ta – stock.adobe.com)
Die BÄK setzt sich ein für eine für Patienten wie Ärzte gleichermaßen gerechte Gesundheits- und Sozialpolitik. Sie ermöglicht den ständigen Erfahrungsaustausch zwischen den Kammern auf Landesebene und wirkt gezielt an der öffentlichen Meinungsbildung mit. So gibt die BÄK ihre Stellungnahmen zu allen gesundheits- wie gesellschaftspolitisch relevanten Themen ab, informiert und zeigt Missstände auf. Beispielsweise kommentierte das BÄK im August 2023 einen Referentenentwurf für das Gesundheitsdatennutzungsgesetz und forderte hohe Standards beim Datenschutz ein.
Für die Sicherung der medizinischen Versorgung
Den intensiven und ständigen Erfahrungsaustausch zwischen den auf Länderebene angesiedelten Kammern bezeichnet die BÄK als unverzichtbar für die Sicherung einer guten medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Besonders wichtig seien einheitliche Regelungen hinsichtlich der ärztlichen Pflichten und Grundsätze auch über die Zuständigkeitsbereiche der Länder hinaus.
Informationsangebot der BÄK ist weit gefächert
Die BÄK informiert zu allen Themen, die Ärztinnen und Ärzte, aber auch Patientinnen und Patienten tangieren. Sie nutzt dazu die eigene Website, wendet sich mit dem Info-Dienst BÄKground zudem direkt an ihre Mitglieder. Die Themen reichen dabei von der Patientenverfügung über die Transplantationsmedizin bis hin zum Schwangerschaftsabbruch.
Enger Kontakt zu Regierung und politischen Parteien
Um die Interessen von Mitglieder und Patienten zu wahren und die medizinische Versorgung zu sichern, unterhält die BÄK enge Kontakte zur Vertretern der Bundesregierung und den politischen Parteien. Alle Entscheidungen, die sich auf die ärztliche Berufsausübung und die Versorgung der Bevölkerung mit medizinischen Dienstleistungen auswirken könnten, stehen dabei thematisch im Fokus, so zum Beispiel die Digitalisierung im Gesundheitswesen, insbesondere eHealth.
Stellungnahme zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz
Zum Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz merkte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt im August 2023 an, dass dieses System für alle Beteiligten praktikabel bleiben müsse. Die Nutzung der erhobenen Daten dürfe ausschließlich gemeinwohlorientiert erfolgen. Hohe Standards beim Datenschutz seien unerlässlich. Für Forschungszwecke dürften nur anonymisierte Daten genutzt werden.
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Stand vom 30.10.2020
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