Elektronische Patientenakte Brandenburger Praxen gut auf E-Akte vorbereitet

Quelle: dpa 1 min Lesedauer

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In der elektronischen Patientenakte werden Befunde, Laborwerte oder Angaben zu Medikamenten zentral gebündelt. Seit wenigen Tagen legen Arztpraxen mit dem Befüllen der Akte los, auch in Brandenburg.

Für Arztpraxen, Apotheken und Kliniken ist die ePA seit 1. Oktober verpflichtend.(Bild: ©  sh99 – stock.adobe.com)
Für Arztpraxen, Apotheken und Kliniken ist die ePA seit 1. Oktober verpflichtend.
(Bild: © sh99 – stock.adobe.com)

Kurz nach dem Start der verpflichtenden Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePa) sehen sich Brandenburgs Arztpraxen gut gerüstet. „Die Brandenburger Praxen sind gut vorbereitet“, sagte Holger Rostek, Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg. Man habe in den vergangenen Monaten umfassend informiert. „Jetzt muss die ePA zeigen, dass sie massentauglich und benutzerfreundlich ist.“

Akte seit wenigen Tagen Pflicht

Ärztinnen und Ärzte sind seit dem 1. Oktober verpflichtet, die ePa zu nutzen und neue Diagnosen und Befunde in der E-Akte abzulegen. Die ePA soll etwa den Dokumentenaustausch zwischen verschiedenen Arztpraxen oder mit Apotheken erleichtern. Rund 70 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten haben schon seit Januar eine ePA von ihrer Krankenkasse angelegt bekommen, was man für sich auch ablehnen kann.

„Damit sie sich dauerhaft im Praxisalltag bewährt, braucht es klare Zuständigkeiten: für die Technik sind die Softwarehersteller verantwortlich, für die Aufklärung der Patientinnen und Patienten die Krankenkassen“, betonte Rostek. So könnten sich die Praxen auf ihre Kernkompetenz – die medizinische Behandlung – konzentrieren.

Für Patientinnen und Patienten ändert sich beim Arztbesuch zunächst nichts. Beim Einstecken der Versichertenkarte am Anmeldetresen erteilen sie ein Zugriffsrecht standardmäßig für 90 Tage. Patienten können sich in ihre ePA einloggen, müssen es aber nicht. Wenn man es tut, kann man online festlegen, welche Ärzte welche Daten sehen können und was nicht.

Auch in Krankenhäusern Pflicht

Auch für Krankenhäuser und Apotheken ist die ePA nun Pflicht. „Die Apotheken sind technisch vollkommen bereit, die ePa im vorgesehenen Umfang vollständig zu nutzen“, sagte der Sprecher des Berliner Apotheker-Vereins, Stefan Schmidt.

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