Pflegefachassistenzgesetz Bundeskabinett beschließt Entlastung der Pflege

Von Johannes Kapfer 2 min Lesedauer

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Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett darüber beraten, wie die Pflege künftig nachhaltig entlastet werden kann. Das Resultat: Die Pflegefachassistenten sollen in Zukunft eine bessere Ausbildung erhalten und bundesweit anerkannt werden. Der Gesetzgeber verspricht sich dadurch eine mittelfristige Entlastung der Personaldecke sowie einen generellen Anstieg der Pflegequalität in Deutschland.

Pflegefachkräfte entlasten. Mit dieser Prämisse hat das Bundeskabinett eine Gesetzesnovellierung auf den Weg gebracht.(Bild:  Summit Art Creations - stock.adobe.com)
Pflegefachkräfte entlasten. Mit dieser Prämisse hat das Bundeskabinett eine Gesetzesnovellierung auf den Weg gebracht.
(Bild: Summit Art Creations - stock.adobe.com)

Das Bundeskabinett hat die Einführung einer neuen, bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen, die ab 2027 implementiert werden soll. Diese Entscheidung zielt darauf ab, die Ausbildung zur Pflegefachassistenz zu standardisieren und attraktiver zu gestalten, um mehr Personen für den Pflegeberuf zu gewinnen und die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte zu erleichtern.

Folgende Aspekte sind im novellierten Pflegefachassistenzgesetz berücksichtigt:

  • Bundeseinheitliche Ausbildungsstruktur: Die bisher 27 unterschiedlichen, vorwiegend landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen werden durch eine einheitliche Ausbildungsordnung ersetzt.
  • Ausbildungsdauer: Die reguläre Ausbildungszeit beträgt in Vollzeit 18 Monate. Es bestehen jedoch umfangreiche Möglichkeiten, die Ausbildungsdauer zu verkürzen. Dies gilt insbesondere für Personen mit fahcspezifischer Berufserfahrung.
  • Zugangsvoraussetzungen: Ein Mittelschulabschluss ist grundsätzlich erforderlich. Alternativ können auch Personen ohne Schulabschluss zugelassen werden, sofern die Pflegeschule eine positive Prognose für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erstellt.
  • Pflichteinsätze: Die Ausbildung umfasst verpflichtende Praxiseinsätze in den drei zentralen Versorgungsbereichen der stationären wie ambulanten Langzeitpflege sowie der stationären Akutpflege.
  • Ausbildungsvergütung: Die Attraktivität des Berfusbild des Pflegeassistenten soll durch eine leistungsgerechte und faire Vergütung erhöht werden.
  • Flexibilität und Durchlässigkeit: Die Ausbildung ist dahingehend flexibel gestaltet, dass der Einstieg in den Pflegeberuf erleichtert wird und Übergänge zwischen verschiedenen Ausbildungswegen ermöglicht werden. Die generalistische Pflegefachkraftausbildung baut auf der neuen Pflegefachassistenzausbildung auf. Dadurch wird eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson ermöglicht.
  • Effizientere Aufgabenverteilung: Ein neues, einheitliches Kompetenzprofil für Pflegefachassistenzpersonen soll die Aufgabenverteilung zwischen Pflegefach- und Pflegefachassistenzpersonen optimieren und erstere nachhaltig entlasten.
  • Einheitliche Finanzierungsgrundlage: Die Finanzierung der Ausbildung erfolgt nach dem Modell des Pflegeberufegesetzes. Dadurch soll eine verlässliche und sektorenübergreifende Finanzierungsgrundlage für ausbildende Einrichtungen und Pflegeschulen sichergestellt sein.

Diese Novellierung ist Teil einer Reihe von legislativen Maßnahmen, die in ihrer Gesamtheit darauf abzielen, die Attraktivität der Pflegeberufe zu steigern und den wachsenden Pflegebedarf vor dem Hintergrund des demographischen Wandels zu decken. Die einheitliche Ausbildung soll in langer Instanz nicht nur die Qualität der Pflege verbessern, sondern vielmehr auch bürokratische Hürden abbauen und die Anerkennung ausländischer Pflegeausbildungen erleichtern.

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