Verbände-Anhörung zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz

Daten nutzen, Vertrauen erhalten

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Gesundheitsdaten für die Forschung nutzen

Auch die Bestimmungen, wie und unter welchen Bedingungen Gesundheitsdaten für die Forschung genutzt werden können, werden in den Stellungnahmen aktiv kommentiert. So begrüßt der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) die im GDNG vorgesehen Regelungen als eine erste Weichenstellung zu einer besseren Nutzung von Gesundheitsdaten: „Es lassen sich gute Ansätze für Forschung und Entwicklung von Medizintechnologien erkennen, die den Versorgungs- und Forschungsstandort Deutschland fördern könnten“, heißt es.

Optimierungsbedarf sieht der BVMed bei der ausreichenden Ausstattung der Datenzugangs- und Koordinierungsstelle, bei den Schutzmechanismen für IP-Rechte, Geschäftsgeheimnisse und Patentanmeldungen und vor allem bei einem gleichberechtigten Zugang für alle Datennutzenden. „Die Ausrichtung nach dem Nutzungszweck im Sinne der Forschung und Entwicklung sollte im Vordergrund stehen. Eine Widerspruchslösung für bestimmte Akteursgruppen steht im Gegensatz zum eigentlichen Ziel des GDNG“, so die BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov, öffentlich-private Kooperationsprojekte, wie sie in der Medizin häufig vorkämen, könnten sonst erschwert oder verhindert werden.

Ähnlich sieht es der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung: Die Möglichkeit, bestimmte „Gruppen von Akteuren“ von der Nutzung von Gesundheitsdaten auszuschließen“, sei bedenklich, denn es sei zu befürchten, „dass gerade Forschungsvorhaben der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie, aber auch von forschenden Unternehmen aus dem Bereich der digitalen Gesundheits-/Pflegeanwendungen von den Versicherten regelmäßig ausgeschlossen werden“. Dadurch würde der Gesetzeszweck des GDNG, gerade auch Daten für die Gewinnung neuer Erkenntnisse für Therapien, die Neu- und Weiterentwicklung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie von digitalen Versorgungsprozessen, weitgehend unterlaufen.

Kritisiert wird auch das grundsätzliche Verbot einer Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte – etwa von der DKG und besonders vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der sich für eine Streichung oder zumindest eine Anpassung dieser Bestimmung ausspricht.

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