ePA Die positiven Effekte der elektronischen Patientenakte für das Gesundheitswesen

Von Serina Sonsalla 1 min Lesedauer

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Der AOK-Bezirksrat begrüßt die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten ab 2025: In einer kürzlichen Sitzung wurden die Vorteile der ePA besprochen, die ein zentrales Bindeglied zwischen Ärzten und Patienten und ein Fortschritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens sein soll.

Die elektronische Patientenakte enthält Notfalldaten, Röntgenbilder, Arztbriefe, Befunde, Laborberichte, Medikationspläne sowie das Zahnbonusheft, die Patientenverfügung und den Impf- und Mutterpass.(© MQ-Illustrations – stock.adobe.com)
Die elektronische Patientenakte enthält Notfalldaten, Röntgenbilder, Arztbriefe, Befunde, Laborberichte, Medikationspläne sowie das Zahnbonusheft, die Patientenverfügung und den Impf- und Mutterpass.
(© MQ-Illustrations – stock.adobe.com)

Der AOK-Bezirksrat diskutiert die Vorteile der elektronischen Patientenakte (ePA): „Deutschland hinkt bei der Digitalisierung hinterher – auch im Gesundheitswesen“, so Götz Maier, Vorsitzender des Selbstverwaltungsgremiums. Die ePA spielt jedoch eine wichtige Rolle für den Transformationsprozess und verbindet den einzelnen Patienten mit den Akteuren im medizinischen Bereich. „Sie beendet die alte Zettelwirtschaft und bündelt alle Patientendaten, die bislang an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegt wurden, digital.“ Die Regelung, dass ab 2025 alle Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte verfügbar sein sollen, begrüßt der Bezirksrat daher.

„So können sich Ärztinnen und Ärzte schnell und effizient einen Überblick über die Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten verschaffen und fundierte Entscheidungen für die Behandlung treffen. Der Informationsaustausch zwischen verschiedenen medizinischen Einrichtungen ist ebenfalls sichergestellt“, erklärt er weiterhin. Vor allem die unnötigen Doppeluntersuchungen können dadurch vermieden werden, weil die Patientendaten schließlich zentral und digital abgespeichert werden.

Der Kritik in Sachen Datenschutz widerspricht das Gremium, denn die Hoheit der Daten behält nach wie vor der Versicherte: „Medizinischer Fortschritt und Datenschutz dürfen hier keinen Widerspruch darstellen“, betont Maier. Maria Winkler, stellvertretende Vorsitzende des Selbstverwaltungsgremiums, und fügt dem hinzu, dass Patientinnen und Patienten selbst bestimmen könne, ob und in welchem Umfang sie die ePA nutzen möchten, welche Daten in der Akte gespeichert oder gelöscht werden sollen und welchem Behandler sie ihre Daten zur Verfügung stellen wollen.

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