Umfrage Diskriminierung der Versandapotheken?

Von Chiara Maurer 2 min Lesedauer

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Schon bald wird das elektronische Rezept zum Standard in Arztpraxen und Apotheken – dadurch brauchen Patientinnen und Patienten nicht mehr mit einem Papierausdruck in Apotheken zu gehen. Das schafft zwar eine Erleichterung für Nutzerinnen und Nutzer – jedoch könnten die bisherigen Einlösewege den Wettbewerb verzerren.

Bei den bisherigen Einlösewegen des E-Rezepts werden Versandapotheken zu wenig berücksichtigt.(©  9dreamstudio – Getty Images via Canva.com)
Bei den bisherigen Einlösewegen des E-Rezepts werden Versandapotheken zu wenig berücksichtigt.
(© 9dreamstudio – Getty Images via Canva.com)

Ab dem 1. Januar 2024 ist das elektronische Rezept (E-Rezept) verpflichtend: Die Hoffnung: eine leistungsfähige Lösung für digitale Gesundheitsleistungen. Eine Umfrage zeigt nun, dass das, zumindest aus Sicht der Internetnutzer und -nutzerinnen, auch klappen könnte – immerhin beabsichtigen rund vier von zehn Teilnehmer (38,7 Prozent) einer Befragung des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh), das E-Rezept zu nutzen. Die erfolgreiche Umsetzung steht und fällt jedoch auch mit der Nutzerfreundlichkeit, insbesondere bei der digitalen Einlösung.

Trotz der positiven Einstellung stoßen Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere bei Online-Apotheken, auf Schwierigkeiten bei der digitalen Einlösung des E-Rezepts. Daniela Bleimaier, Leiterin Public Affairs Deutschland beim bevh, betont die Notwendigkeit, nutzerfreundliche digitale Einlösewege zu schaffen: „Durchgehende digitale Prozesse tragen zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung bei. Insbesondere in ländlichen Gebieten und für Patienten mit eingeschränkter Mobilität hat das E-Rezept, in Kombination mit Telemedizin, das Potential, die Versorgung entscheidend zu verbessern. Das Bundesgesundheitsministerium muss die Chance nutzen, endlich nutzerfreundliche, rein digitale Einlösewege für das E-Rezept umzusetzen, um die Potentiale dieser Anwendung voll auszuschöpfen.“

Bisher kann das elektronische Rezept mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), der E-Rezept-App oder als Papierausdruck mit Zugangsdaten für die Apotheke eingelöst werden. Dabei ist die digitale Einlösung an ein komplexes Verfahren über die Gesundheitskarte mit NFC-Chip und PIN gekoppelt und ist ausschließlich in der E-Rezept-App der Gematik möglich.

Erst diese Woche hat die Gematik mit einem Beschluss zur Weiterentwicklung der mobilen Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte bereits einen technischen Rahmen für Erleichterungen geschaffen. Bleimaier appelliert jedoch an das Bundesgesundheitsministerium (BMG), die Apothekenwahlfreiheit der Versicherten zu gewährleisten: „Der bislang verbreitetste Einlöseweg der physischen Vorlage der Gesundheitskarte beim Apotheker diskriminiert den Vertriebsweg des Onlinehandels und verzerrt grundlos den Wettbewerb. Das BMG ist hier in der Pflicht, die Apothekenwahlfreiheit der Versicherten wiederherzustellen.“

Wie bereits eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom, zeigt auch diese Studie, dass besonders die jüngeren Altersgruppen die rein digitale Lösung bevorzugen. Weniger als 10 Prozent der Online-Käufer bis 39 Jahre wollen den Papierausdruck nutzen. Selbst in den Altersgruppen über 50 Jahren zeigt sich ein Trend zur Digitalisierung, wobei mehr als jeder Dritte digitale Rezepte bevorzugt.

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