Digitale Verordnung E-Rezepte in Apotheken breit genutzt – teils Verzögerungen

Quelle: dpa 1 min Lesedauer

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Digital ausgestellte Rezepte sollen zum Alltag werden. Dafür greifen mittlerweile auch neue Pflichten für die Praxen. Wie klappt es mit dem Einlösen in den Apotheken?

Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept verpflichtend. Rezepte können dadurch in der Apotheke beispielsweise über die elektronische Gesundheitskarte eingelöst werden.(Bild:  Gorodenkoff – stock.adobe.com)
Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept verpflichtend. Rezepte können dadurch in der Apotheke beispielsweise über die elektronische Gesundheitskarte eingelöst werden.
(Bild: Gorodenkoff – stock.adobe.com)

In den Apotheken kommen elektronische Rezepte nach Branchenangaben inzwischen breit zum Einsatz – teils hakt es aber noch beim Einlösen. Es zeigten sich weiterhin große technische Umsetzungsprobleme, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten verzögerten und die Apothekenteams belasteten, teilte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände am Montag in Berlin mit. In einer in Auftrag gegebenen Umfrage unter 1.057 Inhaberinnen und Inhabern hätten 728 als größtes Problem genannt, dass der Patient oder die Patientin in der Apotheke seien, aber das E-Rezept noch nicht.

Hintergrund sei, dass viele Praxen noch mit einer „Stapelsignatur“ arbeiteten, bei der E-Rezepte erst später und gebündelt für die Abgabe in der Apotheke freigegeben werden. Der Verband forderte die Politik zum Gegensteuern auf.

Seit 1. Januar 2024 sind alle Praxen verpflichtet, Rezepte als Standard elektronisch auszustellen. Anstelle der rosa Zettel können sie über drei Wege eingelöst werden: Indem man die elektronische Gesundheitskarte der Krankenkasse in der Apotheke in ein Gerät steckt, über eine spezielle E-Rezept-App oder mit einem ausgedruckten QR-Code auf Papier.

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