Kassenärztliche Bundesvereinigung eArztbrief: KBV fordert Fristverschiebung

Von Nicola Hauptmann 1 min Lesedauer

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Nach dem eRezept steht in den Arztpraxen der nächste Schritt an: Ab März sollen sie auch über die Software für die elektronischen Arztbriefe verfügen. Doch nicht alle Hersteller können diese Frist einhalten. Die KBV fordert daher eine Verschiebung, um eine Kürzung der TI-Pauschale abzuwenden.

Die KBV sieht im eArztbrief „die erste Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI), die den Ärzten und Psychotherapeuten durch den schnellen und sicheren Austausch von medizinischen Informationen einen Mehrwert bringen und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten unterstützen kann.“ (© MQ-Illustrations – stock.adobe.com)
Die KBV sieht im eArztbrief „die erste Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI), die den Ärzten und Psychotherapeuten durch den schnellen und sicheren Austausch von medizinischen Informationen einen Mehrwert bringen und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten unterstützen kann.“
(© MQ-Illustrations – stock.adobe.com)

Ab 1. März sollen Arztpraxen über die Software für elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) verfügen. Für deren elektronische Signatur sind wie beim eRezept ein aktivierter elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) und ein E-Health-Kartenterminal nötig. Darüber hinaus brauchen Praxen, die bereits eAU ausstellen, nur noch ein von der KBV zertifiziertes eArztbrief-Modul, um die eArztbriefe senden und empfangen zu können – aber hier kommt es laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu Verzögerungen. Wie KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner berichtet, hätten einige Hersteller auch nach mehrfacher Aufforderung ihre Software für den eArztbrief noch nicht zertifizieren lassen. Betroffen seien aktuell etwa 5.500 Praxen. Weitere Hersteller, besonders im Bereich der Psychotherapeuten, seien zwar zertifiziert, würden aber nach vorliegenden Informationen den Roll-out bis zum 1. März nicht schaffen.

„Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten haben keinerlei Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen“, verdeutlicht Steiner. Nach jetzigem Stand würde diesen Praxen aber dennoch die TI-Pauschale um 50 Prozent gekürzt werden, wenn das Softwaremodul für den eArztbrief nicht fristgerecht installiert sei. Die Idee, wegen des fehlenden Moduls mal eben das Praxisverwaltungssystem zu wechseln, sei abwegig, so Steiner. Sie habe daher das Bundesgesundheitsministerium in einem Schreiben aufgefordert, die verpflichtende Einführung des eArztbriefes mindestens bis zu dem Datum zu verschieben, ab dem die Regelung zur Empfangsbereitschaft von eArztbriefen aus dem Digital-Gesetz greift, dies sei voraussichtlich ab Mai.

Die KBV empfiehlt Praxen, die noch kein eArztbrief-Modul installiert haben, bei ihrem PVS-Hersteller nachzufragen, ob das Modul verfügbar ist und wie es zu installieren sei. Parallel habe man auch den Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg e.V.) und den Qualitätsring Medizinische Software e.V. gebeten, ihre Mitgliedsunternehmen zur schnellen Bereitstellung der Software aufzufordern.

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