Pflegereform Ersatzkassen und Caritas fordern Finanzierungsreform

Von Johannes Kapfer 2 min Lesedauer

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Zum Start der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform mahnen Branchenvertreter eine grundlegende Neuverteilung der Finanzierungsverantwortung an. Während der vdek eine dauerhafte Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch den Bund fordert, setzt die Caritas auf neuartige Versorgungskonzepte sowie Digitalisierung.

Idealerweise fügen sich am Ende der Verhandlungen in Berlin alle Partikularinteressen wie ein großes Puzzle zusammen.(Bild: ©  alotofpeople - stock.adobe.com)
Idealerweise fügen sich am Ende der Verhandlungen in Berlin alle Partikularinteressen wie ein großes Puzzle zusammen.
(Bild: © alotofpeople - stock.adobe.com)

Am 7. Juli 2025 nahm die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform in Berlin ihre Arbeit auf. „Die soziale Pflegeversicherung ist eine Erfolgsgeschichte, die wir fortschreiben wollen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass sie im Pflegefall unterstützt und nicht überlastet werden. Um das System zukunftsfest zu machen, brauchen wir eine mutige Reform. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll dafür die Grundlage erarbeiten.“ Während sich Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zum Auftakt zuversichtlich zeigte, formulierten Vertreterinnen und Vertreter der Pflegebranche klare Erwartungen und Forderungen an die Politik. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), betonte die hohen Erwartungen an die Arbeitsgruppe. „Es müssen die richtigen Weichen für eine zukunftsfähige, demographiefeste sowie finanzierbare Pflege gestellt werden – und das schnell.“ Dabei hätte eine grundlegende Finanzreform oberste Priorität. Weitere Beitragsanhebungen seien keine Lösung, ebenso wenig wie die geplanten Darlehen von zwei Milliarden Euro für 2025 und 2026, die ab 2029 von den Versicherten zurückgezahlt werden müssten.

Der vdek fordert daher eine klare Aufgabenteilung. Der Bund solle die Kosten für versicherungsfremde Leistungen dauerhaft übernehmen. Dies schließe die einmaligen Rückzahlung der Coronakosten von fünfeinhalb Milliarden Euro sowie der dauerhaften Übernahme der Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige ein. Kritisch sieht Elsner auch die geplante Übertragung von Ausbildungskosten für Pflegeassistenzkräfte auf die Soziale Pflegeversicherung (SPV) im aktuellen Referentenentwurf zum Pflegefachassistenzgesetz. Die Länder seien in diesem Zug in der Verantwortung, die Investitionskosten für stationäre Pflegeheime zu übernehmen. Das soll die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen vor hohen Eigenanteilen bewahren. Zudem sei laut vdek ein längst überfälliger Ausgleich zwischen SPV und privater Pflegeversicherung notwendig.

Caritas begrüßt Priorisierung der Pflegepolitik

Eva Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, hingegen steht der Initiative der Bundesgesundheitsministerin – insbesondere der erkennbaren Priorisierung der Pflegepolitik – positiv gegenüber. Ein zeitnaher „Zukunftspakt Pflege“ mit Fokus auf Versorgungssicherheit und Finanzierung sei hier der richtige Ansatz, so Welskop-Deffaa. Als zentrales Problem identifiziert sie die schlechte Zahlungsmoral der Kostenträger. Pflegekassen und vor allem Sozialämter würden oft nur mit erheblicher Verzögerung zahlen. Dies bringe Pflegeeinrichtungen nicht nur an den Rand ihrer Liquiditätssicherung, sondern gefährde längst deren Existenz.

Der Zukunftspakt müsse zudem über die Finanzierungsbedingungen hinausgehen und neuartige Konzepte zulassen und fördern, die sich aus Praxis heraus entwickelt haben. Besonders wichtig seien ihr kreative Konzepte der wohnortnahen Pflege. Dies gelte vor allem in ländlichen sowie strukturschwachen Gegenden.

Als weitere Lösungsansätze benennt die Caritas-Präsidentin den Bürokratieabbau sowie die bessere Nutzung von Digitalisierung und KI. Dadurch könnten „ungenutzte Spielräume“ für eine finanzierbare, leistungsfähige Pflege der Zukunft geöffnet werden. Welskop-Deffaa appelliert an die Bundesgesundheitsministerin, die Träger der Pflegeeinrichtungen über die Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege in die Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, welche vor der Herausforderung steht, unterschiedliche Partikularinteressen unter einen Hut zu bekommen, einzubeziehen. Nur so könnten praxisnahe Lösungen entwickelt werden.

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