Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs EU-Länder stoßen bei EU-Mitteln auf Hindernisse

Von Serina Sonsalla 2 min Lesedauer

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Wie viel Geld stellt die EU ihren Mitgliedsländern zur Unterstützung der Digitalisierung der Gesundheitssysteme zur Verfügung? Das sei schwierig festzustellen, wie aus einem Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs hervorgeht.

Die EU fördert die Digitalisierung des Gesundheitswesens seit mehr als 20 Jahren. (© oraziopuccio – stock.adobe.com)
Die EU fördert die Digitalisierung des Gesundheitswesens seit mehr als 20 Jahren.
(© oraziopuccio – stock.adobe.com)

Die Gesundheitspolitik ist Ländersache. Jeder Mitgliedstaat der EU muss sowohl die Gesundheitsleistungen als auch die medizinische Versorgung im eigenen Land sicherstellen. Die EU unterstützt diese Bemühungen mit finanziellen Mitteln. Doch der genaue Umfang dieser Mittel ist unklar. Das geht aus einem Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs 25/2024 „Digitalisierung des Gesundheitswesens: EU-Unterstützung für die Mitgliedstaaten insgesamt wirksam, jedoch Schwierigkeiten bei der Verwendung von EU-Mitteln“, hervor.

Die EU-Kommission verfolgte die Fortschritte bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens im Rahmen des „Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade“. Mindestens 16 Milliarden Euro über 14 Jahre waren für die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorgesehen. Die Förderung entspricht damit dem Bedarf der EU-Länder. 2,4 Milliarden Euro wurden in den vergangenen Jahren bereitgestellt, zusätzliche 13,6 Milliarden Euro flossen für den Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) zur Bewältigung der Corona-Pandemie und auch andere Programme erhielten Gelder. Doch erschwerten komplexe Vorschriften den Einsatz der Mittel für einige andere Länder.

Bei der Prüfung wurden in diesem Zusammenhang mehrere Mängel festgestellt. So gibt es beispielsweise keinen Gesamtüberblick über die tatsächlich verwendeten EU-Gelder: Weder die Kommission noch die meisten EU-Länder können die eingesetzten Mittel für die entsprechenden Projekte vollständig einsehen. Komplizierte Förderoptionen und unzureichende Verwaltungskapazitäten und die Sicherstellung der nationalen Kofinanzierung erschweren das.

„Die EU-Mittel für die Digitalisierung des Gesundheitswesens wurden über mehrere Programme bereitgestellt, die von verschiedenen Dienststellen der Europäischen Kommission verwaltet wurden und für die jeweils eigene Vorschriften und Verwaltungsregelungen galten“, erklärte Joëlle Elvinger, Prüfungsbeauftragter und Mitglied des Rechnungshofs. „Dies erschwerte es einigen Mitgliedstaaten, verfügbare Mittel ausfindig zu machen, und es behinderte sie bei der Antragstellung.“

Die Prüfer empfehlen der EU-Kommission daher bis 2026 einige Verbesserungen. Die Informationen, die sie den Betroffenen zur Verfügung stellen, sollen genauer werden und transparenter werden. Das gilt auch für ihre Berichterstattung über die Verwendung von EU-Mitteln für die Digitalisierung des Gesundheitswesens im Rahmen der verschiedenen Finanzierungsprogramme.

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